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Formular 10 - Abwasser

G17004555 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Abwasser

Hilfetext

Abschnitt 10 umfasst die Unterlagen, die zur Beschreibung der Abwassersituation Ihrer geplanten Anlage erforderlich sind. Wenn erstmalig eine Einleiterlaubnis in ein Gewässer (Direkteinleiter) oder die Änderung einer bestehenden Erlaubnis erforderlich ist, müssen Sie parallel zum Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einen Antrag nach § 8 des Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) bei der zuständigen Wasserbehörde (untere oder obere Wasserbehörde) stellen (Direkteinleitung). Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren und das Genehmigungsverfahren nach BImSchG werden koordiniert. Indirekteinleiter benötigen noch eine Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung). Es ist eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich (§ 33 WasG SH, Indirekteinleiterverordnung).und deren Benutzung vom Anlagenbetreiber. Die Genehmigung nach dem BImSchG beinhaltet eine eventuell notwendige Indirekteinleitergenehmigung.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24