Formular 10 - Abwasser
G17004555• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Abschnitt 10 umfasst die Unterlagen, die zur Beschreibung der Abwassersituation Ihrer geplanten Anlage erforderlich sind. Wenn erstmalig eine Einleiterlaubnis in ein Gewässer (Direkteinleiter) oder die Änderung einer bestehenden Erlaubnis erforderlich ist, müssen Sie parallel zum Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einen Antrag nach § 8 des Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) bei der zuständigen Wasserbehörde (untere oder obere Wasserbehörde) stellen (Direkteinleitung). Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren und das Genehmigungsverfahren nach BImSchG werden koordiniert.
Indirekteinleiter benötigen noch eine Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung). Es ist eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich (§ 33 WasG SH, Indirekteinleiterverordnung).und deren Benutzung vom Anlagenbetreiber. Die Genehmigung nach dem BImSchG beinhaltet eine eventuell notwendige Indirekteinleitergenehmigung.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24