Formular 11.6 - Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe/Gemische (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004609• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Rohrleitungen, die in einem engen funktionellen Zusammenhang mit Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen sowie Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe stehen, z. B. Verbindungsleitungen zwischen Reaktoren, Pumpen, Mischern und Behältern in einem abgegrenzten HBV-Bereich, gelten als Bestandteile dieser Anlage. Sie sind selbständige Anlagen, wenn sie mehreren Umgangsanlagen zugeordnet sind. Rohrleitungsanlagen können das Werksgelände auch geringfügig überschreiten, z. B. bei der Querung einer öffentlichen Straße in einem Industriepark, ohne gleich als Rohrfernleitung zu gelten.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24