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Formular 12 - Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

G17004623 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Hilfetext

Die Bauvorlagen müssen der Verordnung über im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (BauVorlVOSH) entsprechen. Sind mit dem Vorhaben keine genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen verbunden, ist an dieser Stelle ein entsprechender Hinweis erforderlich. Nach Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde und der Bauordnungsbehörde können einzelne Nachweise nachgereicht werden. Dies betrifft z.B. die Statik, die aber vor Baubeginn geprüft vorliegen muss.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24