Formular 12 - Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz
G17004623• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Die Bauvorlagen müssen der Verordnung über im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (BauVorlVOSH) entsprechen.
Sind mit dem Vorhaben keine genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen verbunden, ist an dieser Stelle ein entsprechender Hinweis erforderlich.
Nach Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde und der Bauordnungsbehörde können einzelne Nachweise nachgereicht werden. Dies betrifft z.B. die Statik, die aber vor Baubeginn geprüft vorliegen muss.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24