Für alle privilegierten kooperierenden Betreiber sind Angaben zur Flächenausstattung erforderlich (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004727• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Für alle privilegierten kooperierenden Betreiber sind Angaben zur Flächenausstattung (Nettoeigentums-/Pachtflächen) und zur Tierhaltung (Tierzahlen je Produktionsrichtung) erforderlich
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24