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Angaben zur Ausnahmegenehmigung

G17004853 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


diverse Angaben zur Ausnahmegenehmigung (z.B. Umgang mit den Fischen)

Handlungsgrundlage


  • § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Angaben zum: - Bundesland in dem gefischt werden soll - Welche Ausnahme(n) wird (werden) beantragt? - Für welche Fischart(en) wird die Ausnahmegenehmigung beantragt? - Grund der Befischung - Weitere Erläuterung zum Grund der Befischung - Umgang mit gefangenen Fischen - Durchführung im amtlichen Auftrag - Fangmethode - Beginn der Maßnahme - Ende der Maßnahme - Maschenweite bei Netzen, sofern Fanggeräte mit Netzmaterial eingesetzt werden - Gewässer - Gewässersystem - genaue Lage des zu befischenden Abschnitts / Bereiches - kartografische Darstellung des zu befischenden Abschnitts /Bereiches - Lage in Schutzgebieten
Ausgabe: Angaben zur Ausnahmegenehmigung

Hilfetext

Eingabe: Datenfelder abhängig von Region bzw. Bundesland, in dem gefischt werden soll

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-04-20