Angaben zur Ausnahmegenehmigung
G17004853• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
diverse Angaben zur Ausnahmegenehmigung (z.B. Umgang mit den Fischen)
Handlungsgrundlage
- § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)
Formularangaben
Eingabe: Angaben zum:
- Bundesland in dem gefischt werden soll
- Welche Ausnahme(n) wird (werden) beantragt?
- Für welche Fischart(en) wird die Ausnahmegenehmigung beantragt?
- Grund der Befischung
- Weitere Erläuterung zum Grund der Befischung
- Umgang mit gefangenen Fischen
- Durchführung im amtlichen Auftrag
- Fangmethode
- Beginn der Maßnahme
- Ende der Maßnahme
- Maschenweite bei Netzen, sofern Fanggeräte mit Netzmaterial eingesetzt werden
- Gewässer
- Gewässersystem
- genaue Lage des zu befischenden Abschnitts / Bereiches
- kartografische Darstellung des zu befischenden Abschnitts /Bereiches
- Lage in Schutzgebieten
Ausgabe: Angaben zur Ausnahmegenehmigung
Ausgabe: Angaben zur Ausnahmegenehmigung
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-04-20