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Ausnahmegenehmigung zur Fischerei beantragen

G17004998 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


In jedem Bundesland gelten andere Gesetze zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, deshalb führt die Auswahl des Bundeslandes zu einer spezifischen Codeliste.

Handlungsgrundlage


  • § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Auswahl des Bundeslandes führt zur jeweiligen Auswahl der zur beantragenden Ausnahmegenehmigungen im Bundesland X : BB - SH - BER - HE - NRW Regel: Wenn F17008389 Auswahl des Bundesland (BiFVO) = BB - SH - BER - HE - NRW, dann ist das jeweilige Datenfeld innerhalb dieser Gruppe entsprechend zu nutzen.
Ausgabe: Auswahl des Bundeslandes führt zur jeweiligen Auswahl der zur beantragenden Ausnahmegenehmigungen im Bundesland X :- BB - SH- BER- HE- NRW

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-04-20