Ausnahmegenehmigung zur Fischerei beantragen
G17004998• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
In jedem Bundesland gelten andere Gesetze zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, deshalb führt die Auswahl des Bundeslandes zu einer spezifischen Codeliste.
Handlungsgrundlage
- § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)
Formularangaben
Eingabe: Auswahl des Bundeslandes führt zur jeweiligen Auswahl der zur beantragenden Ausnahmegenehmigungen im Bundesland X : BB - SH - BER - HE - NRW Regel: Wenn F17008389 Auswahl des Bundesland (BiFVO) = BB - SH - BER - HE - NRW, dann ist das jeweilige Datenfeld innerhalb dieser Gruppe entsprechend zu nutzen.
Ausgabe: Auswahl des Bundeslandes führt zur jeweiligen Auswahl der zur beantragenden Ausnahmegenehmigungen im Bundesland X :- BB - SH- BER- HE- NRW
Ausgabe: Auswahl des Bundeslandes führt zur jeweiligen Auswahl der zur beantragenden Ausnahmegenehmigungen im Bundesland X :- BB - SH- BER- HE- NRW
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-04-20