Zeitraum/-räume der Befischung
G17005000• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Angabe(n) zum Datum des Beginn und Ende der Befischung
Handlungsgrundlage
- § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)
Formularangaben
Eingabe: Angabe(n) zum Datum des Beginn und Ende der Befischung Regel: Wenn mehrere Fangmethoden (Codeliste: 001-007) in F17008456 ausgewählt werden, muss je Auswahl der Fangmethode der Zeitraum (Anfang und Ende) angegeben werden. Wenn F60000048V1.2 Anfang = F60000049V1.2 Ende jeweils das Datum in beiden Feldern angeben.
Ausgabe: Angabe(n) zum Datum des Beginn und Ende der Befischung
Ausgabe: Angabe(n) zum Datum des Beginn und Ende der Befischung
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-04-20