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Notwendige Nachweise

G17005009 Version 1.3 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Angaben zur Inhaber:in des Fischereirechts Regel: Regel: Wenn in "F17008474 antragstellende Person, Inhaber des Fischereirechts" = "ja", dann müssen die Gruppen G17005017 Angaben des/der Fischereiausübungsberechtigten / Fischereiberechtigten /Fischereipächters/in / Fischereirechtsinhaber:in und 0:1 G17005302 Die Zustimmung des/r Fischereiausübungsberechtigten /Fischereiberechtigten / Fischereipächters/in / Fischereirechtsinhaber:in nicht angezeigt werden. Wenn Auswahl in "antragstellende Person, Inhaber des Fischereirechts" = "nein" sind beide Gruppen Pflichtangaben.
Ausgabe: Angaben zur Inhaber:in des Fischereirechts

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-04-21