Notwendige Nachweise
G17005009• Version 1.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)
Formularangaben
Eingabe: Angaben zur Inhaber:in des Fischereirechts Regel: Regel: Wenn in "F17008474 antragstellende Person, Inhaber des Fischereirechts" = "ja", dann müssen die Gruppen G17005017 Angaben des/der Fischereiausübungsberechtigten / Fischereiberechtigten /Fischereipächters/in / Fischereirechtsinhaber:in und 0:1 G17005302 Die Zustimmung des/r Fischereiausübungsberechtigten /Fischereiberechtigten / Fischereipächters/in / Fischereirechtsinhaber:in nicht angezeigt werden. Wenn Auswahl in "antragstellende Person, Inhaber des Fischereirechts" = "nein" sind beide Gruppen Pflichtangaben.
Ausgabe: Angaben zur Inhaber:in des Fischereirechts
Ausgabe: Angaben zur Inhaber:in des Fischereirechts
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-04-21