Nachweise für die Ärztinnen/Ärzte am Untersuchungsort (Teleradiologie)
G17005686• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 Abs. 2 Nr. 3 StrlSchG
Formularangaben
Nachweise für die Ärztinnen/Ärzte am Untersuchungsort über die mindestens für die Teleradiologie erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs. 1 Nr. 2StrlSchV und nach § 49 Abs. 3 StrlSchV alle Bescheinigungen über die ggf. notwendige Aktualisierung der Kenntnisse / Fachkunde. (Kenntniskurs 7.2 nach Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin)
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
fachliche Freigabe erhalten