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Nachweise für die Ärztinnen/Ärzte am Untersuchungsort (Teleradiologie)

G17005686 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 14 Abs. 2 Nr. 3 StrlSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweise für die Ärztinnen/Ärzte am Untersuchungsort über die mindestens für die Teleradiologie erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs. 1 Nr. 2StrlSchV und nach § 49 Abs. 3 StrlSchV alle Bescheinigungen über die ggf. notwendige Aktualisierung der Kenntnisse / Fachkunde. (Kenntniskurs 7.2 nach Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin)

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24