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Angaben zur Ausnahmegenehmigung

G17006220 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


diverse Angaben zur Ausnahmegenehmigung (z.B. Umgang mit den Fischen)

Handlungsgrundlage


  • § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Angaben zur Ausnahmegenhmigung
Ausgabe: Angaben zur Ausnahmegenehmigung

Hilfetext

Eingabe: Datenfelder abhängig von Region bzw. Bundesland, in dem gefischt werden soll

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-19