Anzeige Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen bearbeiten
99089046261000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Wenn Sie ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen abbrennen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie benötigen hierzu einen behördlichen Nachweis der Fachkunde.
Handlungsgrundlage
Rechtsverordnung
Gültig ab
30.01.1991
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Ordnungsverwaltung
(114)
Waffen- und Sprengstoffrecht
(114.02 )
Erlaubnisse zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, Sprengstoffen und Kampfmitteln
(114.02.02)