Antragsteller ist Zuwendungsempfänger
G17000150 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Juristische Person
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache eine Anzeige erstattet oder durch einen Vertreter erstatten lässt. In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur sind nur natürliche Personen und juristische Personen Anzeigende. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Anzeigende angesehen. Besonderheiten/ Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht.
G05001547 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.11.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Juristische Person
Diese Datenfeldgruppe umfasst die allgemeinen Angaben zu einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts.
Unter juristischen Personen werden sowohl die Körperschaften des Privatrechts
(Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, eingetragener Verein, Genossenschaft) als auch öffentlich-rechtliche Körperschaften (Gebietskörperschaften, Selbstverwaltungskörperschaften, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts) erfasst.
Die konkrete Rechtsform der juristischen Person kann mittels einer Codeliste angegeben werden.
G17001207 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller Juristische Person
G05000714 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Juristische Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die juristische Person identifiziert, die bei der zuständigen
Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter
beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9
VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13
VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche Personen
und juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden
Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen
gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch
Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch
nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G60000172 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Antragsteller - Juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft
(XBau-Element organisation; XBau-Elementtyp: Organisation)
G13000296 • Version 10.7 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 21.10.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft
(XBau-Element organisation; XBau-Elementtyp: Organisation)
G17000366 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Juristische Person - RDS (Erlaubnis nach BetrSichV)
G17003656 • Version 0.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Juristische Person - SDS (Erlaubnis nach BetrSichV)
G17005713 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller (Laborpraxis)
G03001063 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller (Markscheider)
G03001186 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Natürliche Person
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen
Stelle in eigener Sache eine Anzeige erstattet oder durch einen Vertreter erstatten lässt.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur sind nur natürliche
Personen und juristische Personen Anzeigende. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit
werden Personengesellschaften nicht als Anzeigende angesehen. Besonderheiten/
Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht.
G05001546 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.11.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Natürliche Person
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen
Stelle in eigener Sache eine Anzeige erstattet oder durch einen Vertreter erstatten lässt.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur sind nur natürliche
Personen und juristische Personen Anzeigende. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit
werden Personengesellschaften nicht als Anzeigende angesehen. Besonderheiten/
Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht.
G05003824 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Natürliche Person
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9 VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13 VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche und
juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G12000010 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Natürliche Person
G17001206 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller Natürliche Person
G17000842 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Natürliche Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9 VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13 VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche und
juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G05002774 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Natürliche Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9 VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13 VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche und
juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G60000138 • Version 2.3 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Antragsteller (Natürliche Person - ausführlich - und Juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft)
G17001362 • Version 1.6 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Antragsteller - Natürliche Person - Führerschein Ausstellung
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9 VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13 VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche und
juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G06001617 • Version 0.3 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung