Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung (OZG)
Wenn Sie gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden.
Zuständigkeit: durch Bundesland bestimmte Behörde.
S05000001205 • Version 3.3.0 •
XDatenfelder 3.0.0 • Geändert am 22.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung (OZG)
Wenn Sie gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden.
Zuständigkeit: durch Bundesland bestimmte Behörde.
S05001205 • Version 3.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
inaktiv
Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer Erlaubnis
S17000123 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 22.04.2025
Entwurf
Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe nach § 12 ProstSchG
99050122096001 Prostitutionstätigkeit Betrieb Erlaubnis
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Erlaubnisfrei sind lediglich Vorführungen, – auch sexueller Natur – die ausschließlich darstellerischen Charakter haben. Die Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte wird zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume erteilt. Die Erlaubnis kann befristet werden, wobei sie auf Ihren Antrag hin verlängert wird, wenn die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.
S05000110 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 22.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung
Selbstständige Versicherungsberater, die gewerbsmäßig arbeiten, brauchen eine Erlaubnis. Neben der Erlaubnis ist auch eine Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnisinhaber kann sowohl eine juristische sowie natürliche Person sein. Die Erlaubnis sowie die Eintragung in das Vermittlerregister sind kostenpflichtig.
- Zuständig: Industrie- und Handelskammer
S05000348 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 22.04.2025
inaktiv
Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung (OZG)
Selbstständige Versicherungsberater, die gewerbsmäßig arbeiten, brauchen eine Erlaubnis. Neben der Erlaubnis ist auch eine Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnisinhaber kann sowohl eine juristische sowie natürliche Person sein. Die Erlaubnis sowie die Eintragung in das Vermittlerregister sind kostenpflichtig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer.
S05000001210 • Version 3.3.0 •
XDatenfelder 3.0.0 • Geändert am 22.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung (OZG)
Selbstständige Versicherungsberater, die gewerbsmäßig arbeiten, brauchen eine Erlaubnis. Neben der Erlaubnis ist auch eine Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnisinhaber kann sowohl eine juristische sowie natürliche Person sein. Die Erlaubnis sowie die Eintragung in das Vermittlerregister sind kostenpflichtig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer.
S05001210 • Version 3.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
inaktiv
Erlaubnis für Versicherungsvermittler Befreiung (OZG)
Erlaubnis als Versicherungsvermittler Befreiung.
Beantragung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht (vormals: Erlaubnisbefreiung) für Versicherungsvermittler.
Gewerbetreibende, die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Erlaubnispflicht ausnehmen lassen.
Das Risiko, das produktakzessorische Versicherungsvermittler versichern, muss sich direkt aus der Ware oder Dienstleistung ergeben.
Antragsteller auf Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler können natürliche oder juristische Personen sein.
Zusätzlich bei Aufnahme der Tätigkeit auch Antrag auf Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig.
Ausnahme von der Erlaubnispflicht bundesweit unbefristet gültig.
Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer (IHK).
S05000001216 • Version 3.4.0 •
XDatenfelder 3.0.0 • Geändert am 22.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis für Versicherungsvermittler Befreiung (OZG)
Erlaubnis als Versicherungsvermittler Befreiung.
Beantragung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht (vormals: Erlaubnisbefreiung) für Versicherungsvermittler.
Gewerbetreibende, die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Erlaubnispflicht ausnehmen lassen.
Das Risiko, das produktakzessorische Versicherungsvermittler versichern, muss sich direkt aus der Ware oder Dienstleistung ergeben.
Antragsteller auf Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler können natürliche oder juristische Personen sein.
Zusätzlich bei Aufnahme der Tätigkeit auch Antrag auf Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig.
Ausnahme von der Erlaubnispflicht bundesweit unbefristet gültig.
Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer (IHK).
S05001216 • Version 3.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
inaktiv
Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung
Wer gewerbsmäßig über über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten möchte (Versicherungsvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Erlaubnis kann eingeholt werden, indem ein Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer gestellt wird.
S05000465 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 22.04.2025
inaktiv
Erlaubnis Sondernutzung außerhalb der Ortschaft
99108012005002 Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft - OZG-Stammdatenschema
S05000243 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 22.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
99108012005004 Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße - OZG-Stammdatenschema
S05000240 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 22.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
99108012005005 Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten - OZG-Stammdatenschema
S05000239 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 22.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99089056001000 "Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte Erteilung"
S05000646 • Version 3.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99089094001000 "Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte Erteilung"
S05000653 • Version 3.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal Entgegennahme (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zu der Leistung 99089190261000 "Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal Entgegennahme"
S05001099 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische*r Assistent*in Erteilung OZG
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 77000000008424 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische*r Assistent*in Erteilung"
S05000774 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in Erteilung OZG
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99018075001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in Erteilung"
S05000776 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in Erteilung OZG
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99018077001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in Erteilung"
S05000772 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische*r Assistent*in Erteilung OZG
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 77000000008425 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische*r Assistent*in Erteilung"
S05000773 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
fachlich freigegeben (silber)