Erklärung Richtigkeit F13001948 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.07.2024 in Bearbeitung
Erklärung Richtigkeit F17000457 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024 in Bearbeitung
Erklärung Richtigkeit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung F13001489 • Version 2.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 24.07.2024 in Bearbeitung
Erklärung Richtigkeit und Vollständigkeit F17000295 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024 in Bearbeitung
Erklärung sachgerechte Aufgabenerfüllung F05003030 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.11.2024 in Bearbeitung
Erklärung staatlich anerkannter Sachverständiger F05009792 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024 in Bearbeitung
Erklärung staatlich anerkannter Sachverständiger F05011259 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024 in Bearbeitung
Erklärung Standsicherheitsnachweis bei Vorhaben entsprechend § 66 Abs. 2 Satz 1 LBauO M-V F17001249 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024 in Bearbeitung
Erklärungstext zur Subventionserheblichen Erklärung Hiermit erkläre ich, dass -mein zu verteuerndes Einkommen mehr als 20.000€ (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) und nicht mehr als 40.000€ bei Einzelveranlagung betrug. Der Nachweis wurde gegenüber der Beratungsstelle erbracht durch den Einkommensteuerbescheid oder eine Erklärung einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder eine Bescheinigung einer Behörde aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokumentes) nicht älter als drei Jahre sein. -ich im laufenden Kelanderjahr nicht mehr als einen Bildungsscheck erhalten habe. Die beiden Angaben sind subventionserheblich im Sinne des §264 StGB. Erklärung zu $264 StGB Ich erkläre hiermit, dass mir bekannt ist, dass die oben gemachten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinnes des §264 StGB in Verbindung mit §1 des Landessubentionsgesetzes vom 24. März 1977 i.V.m. §2 Abs. 1 des Subventionsgesetzes des Bundes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S.2034) sind. Weiter ist mir bekannt, dass der Weiterbildungsanbieter und die zuständige Bezirksregierung eine in das Subventionsverfahren eingeschaltete Stelle im Sinne des §264 StGB ist. Auf dei Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB wird hingewiesen. Subventionsbetrug kann gemäß 264 mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. F05000307 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 16.11.2024 in Bearbeitung
Erklärung Straffreiheit F05004129 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 26.02.2025 in Bearbeitung
Erklärung strafgerichtliche Verurteilung F05012490 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 12.12.2024 in Bearbeitung
Erklärung Strafverfahren Originalwerte der XDF2-Datei: ID: F05016282 Status: aktiv F05000016282 • Version 1.2.0 • XDatenfelder 3.0.0 • Geändert am 27.07.2025 fachlich freigegeben (silber)
Erklärung Strafverfahren F05016282 • Version 1.1 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 13.11.2024 in Bearbeitung
Erklärung Strafverfahren (Gesellschaft) Originalwerte der XDF2-Datei: ID: F05016546 Status: aktiv F05000016546 • Version 2.1.0 • XDatenfelder 3.0.0 • Geändert am 27.07.2025 fachlich freigegeben (silber)
Erklärung Strafverfahren (Gesellschaft) F05016546 • Version 2.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 13.11.2024 in Bearbeitung
Erklärung Studium in Deutschland in keinem Fall nicht bestanden F05002672 • Version 0.1 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 16.11.2024 in Bearbeitung
Erklärung Studium in Deutschland in keinem Fall nicht bestanden F05011115 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 07.12.2024 in Bearbeitung
Erklärung Studium in Deutschland in keinem Fall nicht bestanden F05013497 • Version 0.1 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 16.11.2024 in Bearbeitung
Erklärung Subventionen F13000541 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 24.07.2024 in Bearbeitung
Erklärung Teilnahme AHR Externenprüfung F05003991 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024 in Bearbeitung