Referenzdatenschema: Anzeige von verantwortlichen Personen - Änderung der Stellung im Betrieb S17000423 • Version 1.1 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 methodisch freigegeben
Referenzdatenschema: Anzeige von verantwortlichen Personen - Namhaftmachung / Bestellung S17000419 • Version 1.1 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 methodisch freigegeben
Referenzdatenschema: Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten S17000237 • Version 1.1 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf
Referenzdatenschema: Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung S17000345 • Version 1.1 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf
Referenzdatenschema: Förderabgabe für Bergbautätigkeiten S17000276 • Version 1.2 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 methodisch freigegeben
Referenzdatenschema: Förderabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung S17000347 • Version 1.1 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 methodisch freigegeben
Referenzdatenschema: Förderabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung (Rheinland-Pfalz) S17000691 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf
Referenzdatenschema: Förderabgabe für Bergbautätigkeiten (Rheinland-Pfalz) S17000392 • Version 1.2 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 methodisch freigegeben
Referenzdatenschema: Mitteilung von statistischen Angaben (Bergbau) S17000203 • Version 1.4 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 methodisch freigegeben
Referenzdatenschema: Mitteilung von Unfällen nach der UnterlagenBergV S17000351 • Version 1.1 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 methodisch freigegeben
Referenz: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Zulassung vorzeitiger Beginn In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird. Dies gilt entsprechend auch für Genehmigungen zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen. S17000184 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf
Referenz: Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Zulassung vorzeitiger Beginn In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird. Dies gilt entsprechend auch für Genehmigungen zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen. S17000185 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf
Referenz: Erlaubnis Erdaufschluss S17000255 • Version 0.1 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf
Referenz: Finanzielle Hilfen bei Elementarschäden Gewährung S17000568 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf
Referenz Länder: Wasserbuch Bereitstellung Einsicht in das Wasserbuch S17000244 • Version 0.1 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf
Referenz RP: Antrag auf Einleiten von Abwasser in Gewässer basierend auf Landesrecht Rheinland-Pfalz S17000173 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf
Referenz RP: Antrag Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht Die zuständige Behörde kann Abwassereinleitungen in private Abwasseranlagen von der Genehmigungsbedürftigkeit freistellen, wenn durch vertragliche Regelungen zwischen dem Betreiber der privaten Abwasseranlage und dem Einleiter die Einhaltung der Anforderungen sichergestellt ist. S17000281 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf
Referenz RP: Antrag Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Referenzdatenschema für Rheinland-Pfalz S17000283 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf
Referenz RP: Antrag Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Referenzdatenfeldschema basierend auf Landesrecht Rheinland-Pfalz S17000078 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf
Referenz RP: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Zulassung vorzeitiger Beginn In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird. Dies gilt entsprechend auch für Genehmigungen zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen. S17000279 • Version 1.0 • XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.07.2025 Entwurf