Höhe der Einkunft (Bestattungskostenhilfe)
F03011454 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Einkunft (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts)
F03012188 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Einnahmen (Brutto)
Höhe der Einnahmen (Brutto)
F00000575 • Version 1.4 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Einnahmen (Garagen/Stellplätzen/Carports)
F00002680 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Fahrkosten
Ermöglicht eine Angabe zur Höhe der Fahrtkosten in Euro
F05000256 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Filterschüttung
F00001574 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Füllkörpersäule
F00001502 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Heimkosten
F00000620 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 27.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Kosten für Heizung
F00001203 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Leistung
F00001282 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Miete
Ein Mietvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen sein. Entsprechendes gilt für die Vereinbarung eines dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnisses.
§ 2 Abs. 1 WoGV: "Zur Miete im Sinne des § 9 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes gehören auch Beträge, die im Zusammenhang mit dem Miet- oder mietähnlichen Nutzungsverhältnis auf Grund eines Vertrages mit dem Vermieter oder einem Dritten an einen Dritten zu zahlen sind."
Zahlungen an Dritte: Zu den Beträgen im Sinne des § 2 Absatz 1 WoGV gehören z. B. die Gebühren für Straßenreinigung, Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr, wenn sie von der Mieterin oder dem Mieter unmittelbar an die Gemeinde bezahlt werden. (WoGVwV zu § 9 Abs. 1 WoGG)
F00000240 • Version 1.5 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
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Höhe der Miete (Lastenzuschuss)
Ein Mietvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen sein. Entsprechendes gilt für die Vereinbarung eines dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnisses.
§ 2 Abs. 1 WoGV: "Zur Miete im Sinne des § 9 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes gehören auch Beträge, die im Zusammenhang mit dem Miet- oder mietähnlichen Nutzungsverhältnis auf Grund eines Vertrages mit dem Vermieter oder einem Dritten an einen Dritten zu zahlen sind."
Zahlungen an Dritte: Zu den Beträgen im Sinne des § 2 Absatz 1 WoGV gehören z. B. die Gebühren für Straßenreinigung, Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr, wenn sie von der Mieterin oder dem Mieter unmittelbar an die Gemeinde bezahlt werden. (WoGVwV zu § 9 Abs. 1 WoGG)
F00002648 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Miete (Zweitwohnungssteuer)
F05006506 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der monatlichen Heizkosten
F00003180 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Nachkriegsauffüllung (Düsseldorf)
F05007096 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
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Höhe der Rente
F03012548 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Schadensversicherung
F05008723 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.11.2024
in Bearbeitung
Höhe der Schenkung
F00001694 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Höhe der Studiengebühren
F00000750 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 27.06.2024
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Höhe der Unterhaltsverpflichtung
F00000385 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung