Angaben zum Betreiber der Anlage (Anzeige nach BImSchG)
Gruppe zur Angebe der Angaben zum Betreiber der Anlage
G17003359 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betreiber (Emissionsmessung)
G00000469 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betreuungsumfang
G05000520 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betreuungsverhältnis (Eingliederungshilfe)
G03005449 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betreuungsverhältnis (Eingliederungshilfe)
G03005451 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
G03002279 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
G03002431 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
G03002450 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
G03002473 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
G03002541 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
G03002701 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
G03002705 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
G03002771 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
G03002781 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
Mit dieser Rolle wird die juristische Person identifiziert, die bei der zuständigen
Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter
beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9
VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13
VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche Personen
und juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden
Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen
gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch
Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch
nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G03003183 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
Mit dieser Rolle wird die juristische Person identifiziert, die bei der zuständigen
Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter
beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9
VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13
VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche Personen
und juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden
Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen
gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch
Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch
nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G03003192 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
Mit dieser Rolle wird die juristische Person identifiziert, die bei der zuständigen
Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter
beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9
VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13
VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche Personen
und juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden
Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen
gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch
Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch
nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G03003236 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
G03003259 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
G05001492 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 20.11.2024
in Bearbeitung
Angaben zum Betrieb
G05001838 • Version 3.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 07.12.2024
in Bearbeitung