Zulassung spezielle Gelbfieber-Impfstellen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-Durchführungsgesetz) § 7 - Spezielle Gelbfieber-Impfstellen (zu Anlage 7 Abs 2 Buchstabe f IGV)
Stammtext nicht veröffentlicht.