Anerkennung als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Erteilung
Anerkennung als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Erteilung
Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
Begriffe im Kontext
Prüfsachverständiger Wärmeabzugsanlagen, Prüfsachverständige technische Anlagen, Anerkennung Prüfsachverständige technische Anlagen, Prüfsachverständige Alarmierungsanlagen, Staatlich anerkannter Sachverständiger, Prüfsachverständiger CO-Warnanlagen, Prüfsachverständige Lüftungsanlagen, Prüfsachverständige Garagenlüftungsanlagen, Prüfsachverständige Brandmeldeanlagen, Prüfsachverständiger technische Anlagen, Prüfsachverständiger Rauchabzuganlagen, Prüfsachverständige elektrische Anlagen, Prüfsachverständiger Alarmierungsanlagen, Anerkennung Prüfsachverständige, Prüfsachverständiger elektrische Anlagen, Anerkennung Prüfsachverständiger, Prüfsachverständige Wärmeabzugsanlagen, Staatlich anerkannte Sachverständige, Prüfsachverständige Feuerlöschanlagen, Prüfsachverständiger Feuerlöschanlagen, Prüfsachverständige CO-Warnanlagen, Prüfsachverständiger Brandmeldeanlagen, Anerkennung Prüfsachverständiger technische Anlagen, Prüfsachverständiger Sicherheitsstromversorgungen, Prüfsachverständige Sicherheitsstromversorgungen, Prüfsachverständige Rauchabzuganlagen, Prüfsachverständiger Garagenlüftungsanlagen, Prüfsachverständiger Lüftungsanlagen
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- § 4 Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten Prüfverordnung - NRW
- § 5 Abs. 1, § 5a Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten Prüfverordnung - NRW
- § 6 Abs. 5 Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung NRW
Stammtext nicht verfügbar für Typ 4 Leistung