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Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Löschung durch die Industrie- und Handelskammer

Baustein Leistungen 99019033064002 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99019033064002

Leistungsbezeichnung

Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Löschung durch die Industrie- und Handelskammer

Leistungsbezeichnung II

Löschung des Ausbildungsvertrages aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die Industrie- und Handelskammer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

BBiG, Berufsbildungsgesetz, Azubi, Ausbildungsvertrag, Auszubildender, Berufsausbildung, Berufsausbildungsverzeichnis, Ausbildungseintrag löschen, Auszubildende, Ausbildung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (individuell, 019)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

Verrichtungsdetail

durch die Industrie- und Handelskammer

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

04.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Als ausbildende Stelle müssen Sie jeden Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufs in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen und bei vorzeitiger Beendigung löschen lassen.

Volltext

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Nach Auflösung eines Ausbildungsvertrags müssen Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Löschung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Löschung und bestätigt anschließend die Löschung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente, die die Auflösung bestätigen:

  • Auflösungsvertrag oder
  • Kündigungsschreiben oder
  • Ähnliches

Voraussetzungen

Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.

Kosten

Abgabe: 0€ - 100€
Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Löschgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Sie als ausbildende Stelle beantragen die Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Gegebenenfalls werden Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle aus folgenden Gründen kontaktiert:

  • Rückfragen
  • Nachforderungen von Unterlagen
  • Behebung von Mängeln

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung oder einen Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)
In Abhängigkeit der eingereichten Dokumente dauert der Prozess in der Regel bis zu 4 Wochen.

Frist

Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Löschung
  • Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
  • Nach vorzeitiger Auflösung des Ausbildungsverhältnisses wird die Löschung des Eintrags durch die Ausbildungsstätte beantragt.
  • Löschung wird durchgeführt, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder wenn die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung oder zum ersten Teil der Abschlussprüfung nicht vorliegt.
  • Zuständige Stelle: Kammern

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

• die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,

• die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft

• die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,

• die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,

• die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen,  zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden