Ausländerjugendjagdschein Ersatz
Begriffe im Kontext
Jagen, Jäger, Jagdwesen, Jagderlaubnis, Jägerei, Jagdschein, Jagdlizenz, Jagdpatent, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdkarte, Jagd, Jägerschein
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Sollte Ihr Ausländerjugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat, einen Ersatz beantragen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendjagdschein.
- Ausländerjugendjagdschein Ersatz
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
- wird von Behörde, die den Jagdschein erteilt hat, ausgestellt
- zuständig: untere Jagdbehörde
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja