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Ausländerjugendjagdschein Ersatz

Baustein Leistungen 99067010036000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99067010036000

Leistungsbezeichnung

Ausländerjugendjagdschein Ersatz

Leistungsbezeichnung II

Ausländerjugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagen, Jäger, Jagdwesen, Jagderlaubnis, Jägerei, Jagdschein, Jagdlizenz, Jagdpatent, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdkarte, Jagd, Jägerschein

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (individuell, 067)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie Ihren Ausländerjugendjagdschein verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.

Volltext

Sollte Ihr Ausländerjugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat, einen Ersatz beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
  • Verlust des Ausländerjugendjagdschein

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendjagdschein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerjugendjagdschein Ersatz 
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
  • wird von Behörde, die den Jagdschein erteilt hat, ausgestellt
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein erteilt hat.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Ursprungsportal

nicht vorhanden