Untersuchungsstelle für Rohmilchgüte Zulassung
Begriffe im Kontext
Rohmilch, Qualitätskontrolle, Milch, Max-Rubner-Institut, Güteprüfung, Rohmilchgüteverordnung, Molkerei, Güteuntersuchung
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
- Verbraucherschutz (2140100)
Fachlich freigegeben am
17.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- § 19 Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (Rohmilchgüteverordnung - RohmilchGütV)
- DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierungslaboratorien“
- DIN EN ISO/EN 17025:2005-08 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierungslaboratorien“
Wenn Sie eine Untersuchungsstelle betreiben möchten, die Qualitätskontrollen für Rohmilch durchführt, benötigen Sie eine Zulassung.
Bevor die von landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Rohmilch an Molkereien oder Milchhändler geliefert und verkauft werden darf, muss sie einer umfassenden Qualitätskontrolle durch eine sogenannte Untersuchungsstelle unterzogen werden. Wer als Untersuchungsstelle die Güte von Rohmilch feststellen will, benötigt dafür eine Zulassung.
Die angelieferte Rohmilch wird hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach festgelegten Prüfverfahren auf folgende Gütemerkmale untersucht:
- Fett- und Eiweißgehalt
- bakteriologische Beschaffenheit (Gesamtkeimzahl)
- Vorhandensein von Hemmstoffen, zum Beispiel Antibiotika
- Gehalt an somatischen Zellen
- Gefrierpunkt
Die Güteprüfung umfasst dabei folgende Schritte:
- Probenahme
- Transport der Probe zur Untersuchungsstelle
- Güteuntersuchung
- Errechnung von Mittelwerten für jedes Gütemerkmal, die sich auf die Berechnung des Kaufpreises auswirken
- schriftlicher Antrag
- Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm
- Nachweise der sachlichen und personellen Ausstattung, die Sie befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen
- Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit diese Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat
-
Die Untersuchungsstelle muss
- mit ihren Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm von einer dazu befugten Akkreditierungsstelle akkreditiert sein
- insbesondere in sachlicher und personeller Hinsicht zu einer solchen Untersuchung in der Lage sein und
- mit ihren Untersuchungsverfahren an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch teilnehmen, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit die jeweilige Einrichtung die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.
- Untersuchungsstelle für Rohmilchgüte Zulassung
- Untersuchungsstellen prüfen Rohmilch hinsichtlich ihrer Beschaffenheit auf unterschiedliche Merkmale und Gütekriterien
- um diese Untersuchungen durchführen zu dürfen, benötigen diese Untersuchungsstellen eine Zulassung
-
Voraussetzungen für die Zulassung:
- DIN-Akkreditierung der Untersuchungsverfahren
- sachliche und personelle Befähigung
- Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch
- zuständig: zuständige Stelle nach Landesrecht