Meldung über Preise von Rindern, Schweinen und Schafen Entgegennahme
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
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- § 9 Fleischgesetz (FleischG) (FLG)
- Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 der Kommission vom 20. April 2017 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf die Übermittlung von Informationen und Dokumenten an die Kommission und zur Änderung und Aufhebung mehrerer Verordnungen der Kommission (ABl. L 171 vom 4.7.2017, S. 113).
- § 4 Preismeldepflicht - Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 1. FlGDV)
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