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Verkehrszeichen Entfernung

Baustein Leistungen 99108014154000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99108014154000

Leistungsbezeichnung

Verkehrszeichen Entfernung

Leistungsbezeichnung II

Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verkehrsschilder, Poller, Sperrpfosten, Beschilderung, Lichtsignalanlage, Schranke Straße, Straßenmarkierung, Fußgängerüberweg, Parkscheinautomat, Ampel, Absperrgeländer

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Entfernung (154)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

20.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.

Volltext

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen
  • Ampeln

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Poller und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • die Verkehrsführung geändert wurde
  • sich Verkehrszeichen widersprechen
  • Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
  • ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt

Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verkehrszeichen Entfernung
  • Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) regeln den Verkehr
  • Verkehrszeichen sind zum Beispiel:
    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln
  • Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten
  • Anlass für Aufstellung eines VZ oder einer VE kann entfallen
  • Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge zur Aufhebung einreichen
  • Vorschlag sollte begründet werden
  • zuständig: zuständige Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden