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Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung Beförderungen (≤ 8 Stunden)

Baustein Leistungen 99110066007001 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110066007001

Leistungsbezeichnung

Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung Beförderungen (≤ 8 Stunden)

Leistungsbezeichnung II

Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte bis 8 Stunden beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Befähigungsnachweis, Transport von Vieh, Tiertransporte, Transportunternehmen für Tiere, Zulassung für Tiertransporte

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

Beförderungen (≤ 8 Stunden)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie Tiere als Transportunternehmen unter 8 Stunden transportieren möchten, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Für die Durchführung von Tiertransporten unter 8 Stunden gelten die Vorgaben über den Schutz von Tieren beim Transport. Wenn Sie Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern transportieren, müssen Sie über eine Zulassung verfügen. Darüber hinaus müssen alle Personen, die in Ihrem Betrieb mit dem Transport von Tieren beschäftigt sind, im Besitz eines von der Behörde ausgestellten Befähigungsnachweises sein. Diese Erfordernisse können auch für den Transport von Tieren im Rahmen einer landwirtschaftlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit ("Nebenerwerbslandwirte") gelten. Die Zulassung gilt für höchstens 5 Jahre ab dem Tag ihrer Erteilung; sie gilt nicht für lange Beförderungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Gewerbeanmeldung
  • Eine gültige nationale Erlaubnis gemäß § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach Verordnung (EG) 1072/2009
  • Kopien der Befähigungsnachweise der fahrenden Personen und betreuenden Personen
  • Führungszeugnis (Belegart O)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Voraussetzungen

  • Das antragstellende Unternehmen muss in einem Mitgliedsstaat ansässig sein bzw. wenn es sich um ein antragstellendes Unternehmen aus einem Drittland handelt, muss dieses eine Vertretung in dem Mitgliedsstaat haben.
  • Das antragstellende Unternehmen muss über ausreichend und geeignetes  Personal, d. h. Personal mit Befähigungsnachweisen gemäß Artikel 17 Abs. 2 der Verordnung sowie ausreichende und angemessene Ausrüstung und Verfahren verfügen, um die Transporte durchführen zu können und somit den rechtlichen Anforderungen der entsprechenden Verordnung und auch den Leitlinien für bewährte Praktiken nachzukommen.
  • Die antragstellende Person oder seine stellvertretende Person dürfen während eines Zeitraumes von 3 Jahren vor der Antragstellung keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung der Länder

Verfahrensablauf

  • Sie füllen das Antragsformular aus und versichern ihre Zuverlässigkeit 
  • Sie fügen die entsprechenden Nachweise bei 
  • Die zuständige Stelle prüft ihre Angaben und Nachweise, ggf. wird ein Vor-Ort-Termin notwendig 

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

Frist

Vor Beginn der Tätigkeit muss die Zulassung vorliegen. Die Zulassung ist auf max. fünf Jahre befristet.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung Beförderungen (≤ 8 Stunden)
  • Es gelten die Vorschriften über den Schutz von Tieren beim Transport 
  • Nachweis über geeignetes Personal
  • Ausnahmen für rein nationale Transporte zwischen 8 und 12 Stunden 
  • Beantragung nur in einem einzelnen Mitgliedsstaat der EU, Niederlassung oder Vertretung müssen vorhanden sein 

Zuständige Stelle: richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden