Transportunternehmen für Tiertransporte Änderung
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Wenn sich Änderungen an der Zulassung ihres Transportunternehmens für Tiertransporte ergeben haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.
Für die Durchführung von Tiertransporten gelten unter anderem die Vorgaben der Verordnung (EG) Nummer 1/2005 (EU-Tierschutztransportverordnung) über den Schutz von Tieren beim Transport. Nach Artikel 10 der Verordnung müssen Betriebe, die Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern transportieren, über eine Zulassung verfügen. Darüber hinaus müssen alle Personen, die in diesen Betrieben mit dem Transport von Tieren beschäftigt sind, im Besitz eines von der Behörde ausgestellten Befähigungsnachweises sein. Diese Erfordernisse können auch für den Transport von Tieren im Rahmen einer landwirtschaftlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit ("Nebenerwerbslandwirte") gelten. Falls sich Änderungen an Ihrer Zulassung ergeben haben (zum Beispiel Wechsel des Betreuungspersonals, Änderungen des Fuhrparks) müssen Sie diese der zuständigen Behörde anzeigen.
- ausgefülltes Antragsformular
- ggf. Kopien der Befähigungsnachweise der fahrenden Personen und betreuenden Personen
- ggf. Führungszeugnis (Belegart O)
- ggf. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Zulassung aller Transportfahrzeuge
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Änderungen bei der Zulassung von Transportunternehmen müssen angezeigt werden.
- Sie teilen der zuständigen Behörde die Änderungen ihre Zulassung als Transportunternehmen betreffend an.
- Die Behörde prüft die angezeigten Änderungen und erteilt ggf. die Zulassung neu.
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird die zuständige Stelle den Antrag zeitnah bearbeiten.
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
- Transportunternehmen für Tiertransporte Änderungen
- Bei Änderungen an den Voraussetzungen der Zulassung als Transportunternehmen muss eine Änderungsanzeige erfolgen
- Zuständige Stelle: richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein