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Viehhandelsunternehmen Zulassung

Baustein Leistungen 99110069007000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110069007000

Leistungsbezeichnung

Viehhandelsunternehmen Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Viehhandel, Viehhandelsunternehmen, Zulassung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn sie die Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen möchten, müssen Sie den Antrag an die zuständige Stelle richten.

Volltext

Wer ein Viehhandelsunternehmen betreiben möchte, welches darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in einen anderen Betrieb oder eine andere Einrichtung umzusetzen, bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde

Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn die in o.g. bezeichneten Tiere lediglich zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt werden.

Erforderliche Unterlagen

Führungszeugnis

Gewerbezentralregisterauszug

Gewerbeanmeldung

Handelsregisterauszug

Gesellschaftsvertrag

Plan für die Reinigung und die Desinfektion der Stallungen und Verkehrswege

Gegebenenfalls weitere Unterlagen.

Voraussetzungen

Erfüllung bzw. Einhaltung aller Anforderungen gemäß Art 96 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) sowie § 12 Abs. 2 ViehVerkV der Anlagen 1 und 2

Mit dem gewerbsmäßigen Viehhandel darf erst begonnen werden, wenn die Anzeige gestellt worden ist.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Behörde zur Zulassung als Viehhandelsunternehmen

  • Notwendige Unterlagen werden eingereicht, nach Prüfung durch die Behörde und ggf. einer Vor-Ort Begehung
  • Bei positiver Prüfung erfolgt die Zulassung

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

Bitte stellen Sie den Antrag mehrere Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit. Die Zulassung muss vor Betriebsaufnahme erfolgen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Zulassung eines Viehhandelsunternehmen
  • Für die Zulassung als Viehhandelsunternehmen müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen entsprechenden Antrag stellen. Die Zulassung muss vor Betriebsaufnahme erfolgen.
  • Zuständige Stelle: richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden