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Approbation Ärztin oder Arzt für Spätaussiedler Erteilung

Baustein Leistungen 99150045001000 Typ 3a

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99150045001000

Leistungsbezeichnung

Approbation Ärztin oder Arzt für Spätaussiedler Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung als Ärztin oder Arzt in Deutschland mit Berufsausbildung im Ausland beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Approbation Antrag, Anerkennung Berufsqualifizierung, Approbation Ärztinnen, Berufsqualifizierung Ausland Anerkennung, Approbationsordnung für Ärzte, Ärztin, Staatliche Zulassung Ärztinnen Ärzte, Approbation Ärzte, Bundesärtzeordnung, Arzt, Ärztinnen und Ärzte Zulassung, ÄApprO, BÄO, Ausländische Berufsausbildung Anerkennung, Berufsqualifikation EU Anerkennung, Approbation Spätaussiedler, Berufsqualifikation Drittstaat Anerkennung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Anerkennung Ausländischer Berufsqualifikationen (150)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Personal einstellen (2030200)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zulassung, die sogenannte Approbation, beantragen.

Volltext

Um eine staatliche Zulassung als Ärztin oder Arzt, die sogenannte Approbation, zu erhalten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Wichtig sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Approbation Ärztin oder Arzt für Spätaussiedler Erteilung
  • im Ausland erworbene Berufsqualifikation muss für zugelassene Tätigkeit als Ärztin oder Arzt (Approbation) in Deutschland staatlich anerkannt werden
  • staatliche Zulassung für Ärztinnen und Ärzte nennt sich "Approbation"
  • Antrag muss schriftlich gestellt werden
  • für den Antrag nötig:
    • schriftliche Qualifikationsnachweise
    • Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse
    • gesundheitliche Eignung
    • Nachweis, dass kein schuldhaftes Verhalten festgestellt wurde, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
  • konkrete Verfahrensausgestaltung kann je nach Bundesland variieren
  • auch mit Berufsqualifikation aus einem Drittstaat kann Approbation erteilt werden
    • Drittstaaten: alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden