Ausländische Berufsqualifikation als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer Anerkennung
Ausländische Berufsqualifikation als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer Anerkennung
Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer oder als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Begriffe im Kontext
Ausbildung, Krankenpflege, Berufsabschluss, Anerkennung in Deutschland, Gesundheits- und Krankenpflegehelferin, Gleichwertigkeit, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, Ausländische Berufsqualifikation, Krankenpflegehilfe, Ausland, Anerkennen
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
15.08.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Stammtext nicht verfügbar für Typ 4 Leistung