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Antrag auf Zugang zu den Stasi-Unterlagen Gewährung für öffentliche / nichtöffentliche Stellen

Bund 99064001080002 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064001080002

Leistungsbezeichnung

Antrag auf Zugang zu den Stasi-Unterlagen Gewährung für öffentliche / nichtöffentliche Stellen

Leistungsbezeichnung II

Zugang zu den Stasi-Unterlagen als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Stasi (Synonym), Ersuchen (Synonym), Rehabilitierung (Synonym), Überprüfung (Synonym), Stasi-Unterlagen (Synonym), Staatssicherheitsdienst (Synonym), BStU (Synonym), Ordensangelegenheiten (Synonym), Stasi-Unterlagen-Behörde (Synonym), Gauck-Behörde (Synonym), Wiedergutmachung (Synonym), Birthler-Behörde (Synonym), Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (Synonym), Stasi-Akten (Synonym), Bundesarchiv (Synonym), MfS (Synonym), Jahn-Behörde (Synonym), Stasi-Unterlagen-Archiv (Synonym), Behörde (Synonym), Staatssicherheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Gewährung (80)

Verrichtungsdetail

für öffentliche / nichtöffentliche Stellen

SDG Informationsbereiche

  • Ausübung der Rechte der Betroffenen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten

Lagen Portalverbund

  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Teaser

Als öffentliche und nichtöffentliche Stelle können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu themenrelevanten Stasi-Unterlagen erhalten.

Volltext

Öffentliche und nichtöffentliche Stellen können sich zu im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) definierten Zwecken mit Ersuchen an das Stasi-Unterlagen-Archiv wenden, wenn sie Informationen benötigen

  • zum Zweck der Überprüfung von Personen hinsichtlich einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR,
  • im Rahmen von Verfahren der Rehabilitierung und Wiedergutmachung,
  • in Rentenangelegenheiten (bedingt),
  • in Ordensangelegenheiten oder
  • bei Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

Der Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes kann in Form

  • der schriftlichen Mitteilung,
  • der Akteneinsicht oder
  • der Herausgabe von Unterlagen

gewährt werden, wobei die schriftliche Mitteilung der Regelfall ist.

Der ersuchenden Stelle kann auf Nachfrage eine ergänzende Mitteilung mit gegebenenfalls weiteren Kopien übersandt werden, sofern sich aus der Mitteilung fachliche Fragen ergeben oder weiterer Erläuterungsbedarf besteht.

Sollten keine Informationen zum Zweck vorliegen, erfolgt ebenfalls eine entsprechende Mitteilung.

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen hat die öffentliche oder nichtöffentliche Stelle schriftlich oder online beim Stasi-Unterlagen-Archiv zu beantragen.

Hinweise:
Die übersandte Mitteilung darf wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Zweckbindung von der ersuchenden Stelle nur für den jeweiligen Zweck verwendet werden. Daraus ergibt sich auch ein Weitergabeverbot bezüglich der Mitteilung und der darin enthaltenen Informationen.

Diese Zugangsmöglichkeit zu Stasi-Unterlagen richtet sich überwiegend an öffentliche Stellen. Für nichtöffentliche Stellen ist der Zugang sehr beschränkt möglich. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich aufgrund der Komplexität eine persönliche Beratung im Fachbereich.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag oder Onlineantrag mit Angaben zu den angefragten Personen
    • Name, Vorname, Geburtsname
    • Geburtsdatum, Geburtsort
    • Anschriften nach dem 18. Lebensjahr und bis 1989
  • je nach Verwendungszweck bedarf es des Nachweises, dass die angefragte Person von der Beantragung weiß

Voraussetzungen

Die Bitte auf Zugang zu Stasi-Unterlagen ist dann zulässig, wenn:

  • eine öffentliche oder nichtöffentliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes den Antrag stellt,
  • es sich um ein Anliegen zu einem zulässigen Verwendungszweck handelt, wie beispielsweise
    • die Überprüfung von Personen hinsichtlich einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR,
    • im Rahmen von Verfahren der Rehabilitierung und Wiedergutmachung,
    • in Rentenangelegenheiten (bedingt),
    • in Ordensangelegenheiten oder
    • bei Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen,
  • das Anliegen im Rahmen Ihrer Aufgaben liegt,
  • die Verwendung für den angegebenen Zweck erforderlich ist.

Kosten

Für die Bearbeitung von Anträgen öffentlicher Stellen auf Einsichtnahme, Auskunft und Herausgabe von Kopien werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.

Bei Ersuchen von nichtöffentlichen Stellen werden Gebühren und Auslagen nach der Stasi-Unterlagen-Kostenordnung und dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis wie folgt erhoben:

  • Gebühren für schriftliche Mitteilungen
    • Unterlagen vorhanden: 38,35 EUR
    • Unterlagen nicht vorhanden: 12,78 EUR
       
  • Gebühren bei Einsichtnahme:
    • Einsichtnahme ohne vorangegangene schriftliche Auskunft: 38,35 EUR
    • Einsichtnahme nach vorangegangener schriftlicher Auskunft: 10,23 EUR
       
  • Gebühren bei Herausgabe von Duplikaten
    • Herausgabe ohne vorherige Einsichtnahme: 10,23 EUR
    • Herausgabe nach vorheriger Einsichtnahme: 5,11 EUR
       
  • Auslagen je DIN A4-Kopie von Papiervorlagen: 0,10 EUR
  • Auslagen je DIN A3-Kopie von Papiervorlagen: 0,15 EUR
  • Reproduktionen von verfilmten Akten je Seite: 0,18 EUR
  • Herstellung von Kopien oder Duplikaten von sonstigen Informationsträgern: in voller Höhe

Einzelheiten entnehmen ersuchende öffentliche oder nichtöffentliche Stelle der Besonderen Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM - BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs.

Verfahrensablauf

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen stellen Sie als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle schriftlich oder online bei dem Stasi-Unterlagen-Archiv.
 
Schriftlicher Antrag:

  • Laden Sie sich das Formular auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs herunter,
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Stasi-Unterlagen-Archiv. Bei mehreren Personen kann eine XLSX- Datei verwendet werden, die dann auf CD-ROM einzureichen ist. Diese können Sie auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs herunterladen.

Online-Antrag:

  • Füllen Sie den Antrag auf der Internetseite des Bundes (Bundesportal) vollständig aus und
  • laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Nach Eingang des Antrags, prüft das Stasi-Unterlagen-Archiv, ob das Ersuchen zulässig, vollständig, und kostenpflichtig ist.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Informationen oder Unterlagen nachzureichen.
  • Sind alle gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird in den erschlossenen Beständen des Staatssicherheitsdienstes recherchiert. Bei Vorhandensein von Unterlagen werden diese gesichtet und entsprechend des Recherchezwecks ausgewertet.
  • Konnten keine Informationen zu dem Verwendungszweck ermittelt werden, erhalten Sie als beantragende öffentliche oder nichtöffentliche Stelle darüber eine Mitteilung.
  • In der Regel erhalten Sie als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle im Anschluss eine Mitteilung per Post, der gegebenenfalls Duplikate der Originalakten beigefügt sind.

Hinweis:
Unter besonderen Bedingungen können Sie als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle nachträglich zur Mitteilung Akteneinsicht erhalten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich vom Rechercheumfang und den eventuell auszuwertenden Unterlagen ab. Ersuchen zu bestimmten Zwecken werden vorrangig bearbeitet.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • bei Ablehnung des Ersuchens einer Behörde: Antrag auf Überprüfung der Ablehnung im Rahmen eines Beschlussverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Eines Vorverfahrens bedarf es nicht.
  • bei Ablehnung von Ersuchen sonstiger öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen: Widerspruch und verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Antrag auf Zugang zu den Stasi-Unterlagen Gewährung für öffentliche / nichtöffentlichen Stellen
  • antragsberechtigt: öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die Zugang für bestimmte Zwecke beantragen, wie beispielsweise
    • die Überprüfung von Personen hinsichtlich einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
    • im Rahmen von Verfahren der Rehabilitierung und Wiedergutmachung
    • in Rentenangelegenheiten (bedingt)
    • in Ordensangelegenheiten oder
    • bei Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen
  • Voraussetzung: Ersuch der öffentlichen oder nichtöffentlichen Stelle richtet sich auf einen nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zulässigen Verwendungszweck
  • die ersuchende Stelle muss für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe zuständig sein
  • Zugang in Form von Akteneinsicht beziehungsweise Herausgabe von Duplikaten
  • es können Kosten für nichtöffentliche Stellen anfallen
  • Auskunft durch: Bundesarchiv - Stasi-Unterlagen-Archiv
  • Beantragung über: Zugang zu den Stasi-Unterlagen muss schriftlich beim Bundesarchiv - Stasi-Unterlagen-Archiv beantragt werden
  • Beantragung auch online möglich über die Internetseite des Bundes (Bundesportal)
  • zuständig: Bundesarchiv - Stasi-Unterlagen-Archiv

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden