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Anrechnung von Kindererziehungs- bzw. berücksichtigungszeiten Bewilligung

Bund 99114052017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114052017000

Leistungsbezeichnung

Anrechnung von Kindererziehungs- bzw. berücksichtigungszeiten Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Rentenversicherungskonto (Synonym), Deutsche Rentenversicherung (Synonym), Kindererziehungszeiten (Synonym), Kinderberücksichtigungszeiten (Synonym), Kontenklärung (Synonym), Versicherungskonto (Synonym), Rentenkonto (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Rente (1180200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Sie haben ein Kind oder mehrere Kinder erzogen? Auf Antrag können Sie dies für Ihre spätere Rente berücksichtigen lassen.

Volltext

Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge gutgeschrieben. Für diese Zeit erhalten Sie später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Erziehende vielfach nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.
Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu 3 Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Das sind die sogenannten Kindererziehungszeiten. Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeit anerkannt. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt und enden nach 10 Jahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Welche Nachweise oder Unterlagen nötig sind, wird Ihnen bei einer elektronischen Antragstellung angezeigt.
  • Wenn Sie das Antragsformular verwenden, können Sie diesem entnehmen, welche Nachweise nötig sind.

Voraussetzungen

  • Sie können Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten beantragen, wenn Sie ein Kind in der Bundesrepublik Deutschland erzogen haben.
  • Auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern können Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten beantragen.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
  • Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Monat.

Frist

In der Regel sind keine Fristen vorgegeben oder einzuhalten.
Es gibt eine Ausnahme:
Bei einer gemeinsamen Erziehung können die Kinderziehungs- und Berücksichtigungszeiten dem Vater zugeordnet werden. Die Berücksichtigung beim Vater muss mit einer übereinstimmenden Erklärung der Eltern erfolgen. Diese kann nur für die Zukunft, höchstens für bis zu 2 Kalendermonaten rückwirkend abgegeben werden.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen können Sie dem Vormerkungsbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht.
    Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Kurztext

  • Kindererziehungs und Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung Bewilligung
  • Rentenversicherte können bei Erziehung eines oder mehrerer Kinder Kindererziehungs und Kinderberücksichtigungszeiten in der Rentenversicherung beantragen
  • die Meldebehörden der Bundesrepublik Deutschland informieren die Rentenversicherungsträger über die Geburt eines Kindes (Geburtsmitteilung)
  • die Deutsche Rentenversicherung informiert bei Geburt eines Kindes darüber, wie sich die Kindererziehung auf die Rente auswirkt
  • Kindererziehungs und Kinderberücksichtigungszeiten können beantragt werden, damit sie in der späteren Rente berücksichtigt werden
  • Antrag ist online, persönlich oder schriftlich möglich
  • zuständig: Deutsche Rentenversicherung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja