Anerkennung geeigneter Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Bundespersonalvertretungsgesetz Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
- Förderung von Bildung und Forschung (2060900)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie organisieren Bildungsveranstaltungen für Personalräte der öffentlichen Verwaltung? Dann kann die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihre Veranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen.
Personalratsmitglieder aus der öffentlichen Verwaltung haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihr Bildungsangebot als geeignet anerkennt.
Für eine Anerkennung durch die BpB sollte Ihre Bildungsveranstaltung beispielsweise eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt haben:
- Dienst- und Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Personalplanung
- Versammlungspraxis
Wenn Personalratsmitglieder für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden, kann sich dies positiv auf die Teilnehmendenzahl auswirken.
Die Anerkennung der BpB bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
- Anschreiben mit
- Bezeichnung und Anschrift des verantwortlichen Bildungsträgers
- Angabe der Rechtsgrundlage, auf die Sie sich berufen
- Programm der Veranstaltung, zum Beispiel Seminar- oder Reiseprogramm mit
- Überblick über die vermittelten Inhalte
- Zeitplanung
- Terminangabe und
- Tagungsort beziehungsweise Reiseziel
Damit Ihre Bildungsveranstaltung als geeignet anerkannt werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie muss ihrem Inhalt und ihrem Programm nach für eine Tätigkeit im Personalrat nützlich sein. Sie trägt also dazu bei, dass die Teilnehmenden ihre Aufgaben im Personalrat sach- und fachgerecht ausüben können.
Ihre Bildungsveranstaltung kann nicht anerkannt werden, wenn sie Themen behandelt, die
- parteipolitischen
- gewerkschaftlichen oder
- kirchlichen Charakter haben oder
- nicht auf die Arbeit im Personalrat zugeschnitten sind.
Sie können die Anerkennung Ihrer Bildungsveranstaltung durch die BpB schriftlich beantragen:
- Es gibt keinen Vordruck. Sie können die Anerkennung formlos beantragen.
- Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Bundeszentrale für politische Bildung.
- Die BpB überprüft den Antrag und das Programm Ihrer Bildungsveranstaltung.
- Die BpB schickt Ihnen die Bescheinigung über die Anerkennung beziehungsweise einen Ablehnungsbescheid per Post zu.
Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.
Sie können innerhalb von 1 Monat bei der Bundeszentrale für politische Bildung Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.
- Anerkennung geeigneter Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Bundespersonalvertretungsgesetz Bewilligung
- Für private Organisationen, die Bildungsveranstaltungen für Personalräte aus der öffentlichen Verwaltung organisieren
- Bildungsveranstaltung kann von der Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet für Bildungsurlaub anerkannt werden
- Kann formlos beantragt werden. Benötigt werden
- Anschreiben mit Kontaktdaten und Verweis auf Rechtsgrundlage
- Programm der Bildungsveranstaltung
- Antrag ist kostenlos
- Antragsfrist: möglichst 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung
- Bearbeitungsdauer: etwa 2 bis 3 Wochen
- zuständig: Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Vertrauensniveau: niedrig