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Änderungszertifizierung von Endgeräten Erteilung

Bund 99156002001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99156002001000

Leistungsbezeichnung

Änderungszertifizierung von Endgeräten Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Änderungszertifizierung von Endgeräten für den Digitalfunk BOS beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Endgeräte (Synonym), Interoperabilitätsrichtlinie (Synonym), BDBOS (Synonym), Änderungszertifizierung (Synonym), BOS-Zertifizierung (Synonym), BOS-Funk (Synonym), Digitalfunk BOS (Synonym), BOS-Prüfbericht (Synonym), Sicherheitsbehörden (Synonym), Zertifizierung (Synonym), BOS (Synonym), BDBOS-Gesetz (Synonym), BOSNet (Synonym), Kommunikationssystem (Synonym), Digitalfunk (Synonym), IOP-Prüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Wenn Sie als Herstellerin oder Hersteller technische Änderungen an einem Endgerät vorgenommen haben, das bereits für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zertifiziert ist, muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erneut geprüft werden.

Volltext

Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellerinnen und Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwendet werden. Die BDBOS hat hierzu in den sogenannten Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

Wenn Sie die Hard- oder Software Ihres bereits für den BOS zertifizierten Endgeräts wesentlich verändert haben, müssen Sie eine Änderungszertifizierung bei der BDBOS beantragen, wenn Sie die Geräte produzieren oder vertreiben.

Eine Änderungszertifizierung kann erfolgen bei:

  • Deaktivieren von Schnittstellen oder optionalen Leistungsmerkmalen
  • Aktivieren oder Umsetzen von optionalen Leistungsmerkmalen
  • einer von der BDBOS geforderten Anpassung, insbesondere zur Behebung von Sicherheitsmängeln
  • einer Fehlerkorrektur

Für die Änderungszertifizierung beschreiben Sie die Änderung möglichst umfassend und erläutern, welche technischen Auswirkungen damit verbunden sind. Die BDBOS wertet Ihre Angaben aus und teilt Ihnen mit,

  • ob die Voraussetzungen für eine Änderungszertifizierung vorliegen und
  • welcher Prüfungsumfang notwendig ist.

Im nächsten Schritt beauftragen Sie eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung nach den von der BDBOS festgelegten Prüfkriterien. Den BOS-Prüfbericht senden Sie anschließend als Nachweis an die BDBOS.

Sie können eine Änderungszertifizierung für mehrere Endgeräte beantragen. Für jedes einzelne Endgerät können Sie höchstens 4 Änderungszertifizierungen beantragen. Ansonsten ist eine erneute Zertifizierung notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Mit Ihrem Antrag müssen Sie die Anlage Beantragte LM-END einreichen.
  • Den BOS-Prüfbericht einer sachkundigen Prüfstelle reichen Sie nach.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.

Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegt:

  • empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums

Kosten

Gebühr: 548€ - 4.038,76€
Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung

Verfahrensablauf

Sie können die Änderungszertifizierung von Endgeräten online oder per Post beantragen.

  • Sie übergeben der BDBOS zwei Einzelstücke des zu zertifizierenden Endgeräts.
  • Dieser Schritt entfällt, wenn Ihr Endgerät Bestandteil einer Funkleitstelle ist.

Änderungszertifizierung von Endgeräten online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto.
  • Die BDBOS begutachtet Ihre Änderungen und nennt Ihnen den Prüfungsumfang.
  • Sie beauftragen eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung des Endgeräts nach den von der BDBOS festgelegten Kriterien.
  • Sie senden den BOS-Prüfbericht
    • über die Upload-Funktion des Online-Antrags oder
    •  per Post

an die BDBOS.

  • Die BDBOS sendet Ihnen
    • das Zertifikat oder
    •  einen Ablehnungsbescheid.
  • Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Änderungszertifizierung von Endgeräten auf dem Postweg beantragen:

  • Laden Sie das Formular "Änderungszertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie an die Zertifizierungsstelle der BDBOS.
  • Die BDBOS begutachtet Ihre Änderungen und nennt Ihnen den Prüfungsumfang.
  • Sie beauftragen eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung des Endgeräts nach den von der BDBOS festgelegten Kriterien.
  • Sie senden den BOS-Prüfbericht an die BDBOS.
  • Die BDBOS sendet Ihnen
    • das Zertifikat oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

3 - 12 Woche(n)
Die Dauer wird vom Prüfungszyklus beeinflusst. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Frist

Widerspruchsfrist: 4 Woche(n)
Für die Prüfung ist ein Termin auf der Testplattform der BDBOS mit der Prüfstelle notwendig, für den gesonderte Fristen gelten.

Hinweise

Für die Überprüfung der Endgeräte muss eine sachverständige Prüfstelle beauftragt werden. Die Sachkunde der Prüfstelle muss nachgewiesen sein.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Nach erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Änderungszertifizierung von Endgeräten Erteilung
  • Änderungszertifizierung nötig bei wesentlichen technischen Änderungen an Endgeräten für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
  • Änderungszertifizierung möglich bei:
    • Deaktivieren von Schnittstellen oder optionalen Leistungsmerkmalen
    • Aktivierung oder Umsetzung von optionalen Leistungsmerkmalen
    • einer von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) geforderten Anpassung, insbesondere zur Behebung von Sicherheitsmängeln
    • einer Fehlerkorrektur
  • bei Antragstellung zunächst keine Nachweise nötig
  • Zertifizierungsverfahren ist gebührenpflichtig, Höhe richtet sich nach Verwaltungsaufwand
  • zuständig: Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden