Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung
Inhalt
Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung
Begriffe im Kontext
Verbrauchsteuer Zoll (Synonym), Verbrauchsteuer (Synonym), Zoll (Synonym)
- Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung
Fachlich freigegeben am
10.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
- Alkoholsteuergesetz (AlkStG)
- Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)
- Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG)
- Alkopopsteuerverordnung (AlkopopStV)
- Biersteuergesetz (BierStG)
- Biersteuerverordnung (BierStV)
- Energiesteuergesetz (EnergieStG)
- Energiesteuerverordnung (EnergieStV)
- Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)
- Kaffeesteuerverordnung (KaffeeStV)
- Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
- Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
- Stromsteuergesetz (StromStG)
- Stromsteuerverordnung (StromStV)
- Tabaksteuergesetz (TabStG)
- Tabaksteuerverordnung (TabStV)
- EU-Verbrauchsteuersystemrichtlinie
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Verbrauchssteuern.
Verbrauchsteuer
In Deutschland verwaltet der Zoll sämtliche durch Bundesgesetze geregelten Verbrauchsteuern.
Für die unterschiedlichen Verbrauchsteuerarten existieren gemeinsame, grundsätzliche Regelungen auf EU-Ebene (insbesondere Verbrauchsteuersystemrichtlinie).
Weitere Informationen zu den nationalen Regelungen, zum Verfahren, zu den einzelnen Verbrauchsteuerarten, zu der Höhe der Steuersätze sowie zu EMCS, dem EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren, finden Sie im nationalen Portal.