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Zulassung von Recyclingverfahren für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt gem. Verordnung (EG) Nr. 282/2008 Erteilung

Bund 99118041001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118041001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung von Recyclingverfahren für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt gem. Verordnung (EG) Nr. 282/2008 Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung beantragen für Recyclingverfahren von Kunststoffen im Lebensmittelkontakt

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

E-Submission Food Chain Platform (Synonym), Plastikrecycling (Synonym), food contact material (Synonym), BVL (Synonym), EFSA (Synonym), Lebensmittelbedarfsgegenstand (Synonym), FCM (Synonym), Bundesamt Verbraucherschutz Lebensmittelsicherheit (Synonym), Kontaktmaterial (Synonym), Lebensmittelverpackung (Synonym), Kunststoff (Synonym), Recyclingprodukt (Synonym), Lebensmittelsicherheit (Synonym), ESFC-Plattform (Synonym), ESFC (Synonym), Lebensmittel-Kontaktmaterial (Synonym), Recycling (Synonym), Lebensmittelkontaktmaterial (Synonym), Zulassung (Synonym), European Food Safety Authority (Synonym), Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Synonym), Verpackung (Synonym), Verpackungsmaterial für Lebensmittel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Teaser

Sie wollen Kunststoffe recyceln und daraus Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen wie etwa Verpackungen? Dann müssen Sie für das entsprechende Recyclingverfahren auf dem Online-Portal E-Submission Food Chain Platform der Europäischen Kommission eine Zulassung beantragen.

Volltext

Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, unterliegen der europäischen Gesetzgebung. Sie dürfen bei guter Herstellungspraxis und unter normalen Bedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind,

  • die menschliche Gesundheit zu gefährden,
  • eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel oder
  • eine Beeinträchtigung der organoleptischen - also zum Beispiel den Geschmack oder Geruch betreffenden - Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen.

Wenn Sie bereits genutzte Kunststoffe recyceln, um die Materialien in Lebensmittelkontaktmaterialien wie Verpackungen wiederzuverwerten, könnten diese mit anderen Substanzen kontaminiert sein. Um dies zu verhindern, müssen Sie Ihr spezielles Recyclingverfahren vorab von der Europäischen Kommission prüfen und genehmigen lassen. 

Als Hersteller von Lebensmittel-Kontaktmaterialien sind Sie für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Sie müssen also die gesundheitliche Unbedenklichkeit solcher Kontaktmaterialien sicherstellen.

Den Antrag auf Zulassung eines Recyclingverfahrens für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich über das Online-Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) einreichen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der nationale Kontaktpunkt in Deutschland. Wenn Sie das BVL als Ansprechpartner auswählen, prüft das BVL den Antrag formal auf Vollständigkeit und Relevanz der Unterlagen. Anschließend leitet das BVL ihn an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter. 

Die EFSA erstellt zu jedem Antrag eine wissenschaftliche Stellungnahme, die als Grundlage für die Zulassungsentscheidung der Europäischen Kommission dient.

Entspricht Ihr Recyclingverfahren den rechtlichen und technischen Anforderungen, darf das Verfahren eingesetzt werden. Sollten mit der Zulassung Bedingungen oder Einschränkungen verbunden sein, müssen die Unternehmen diese erfüllen.

Wenn Sie neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse erlangen, die die Bewertung der Sicherheit des Stoffes in Bezug auf die menschliche Gesundheit berühren können, müssen Sie die Kommission sofort informieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Antragsunterlagen müssen Sie entsprechend der Vorgaben des sogenannten Guideline Dokuments der EFSA einreichen.

Voraussetzungen

  • Ihr Antrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen inhaltlich und formal den Vorgaben der Leitlinien der EFSA entsprechen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Zulassung für ein Recyclingverfahren für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich online über das Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission beantragen. Das Verfahren durchläuft verschiedene Phasen mit unterschiedlichen Beteiligten und Zuständigkeiten:

  • Laden Sie Ihren nach den Vorgaben der EFSA erstellte Antrag direkt in die Plattform hoch.
  • Orientieren Sie sich am Vorgehen, welches im sogenannten User-Guide der Plattform beschrieben ist.
  • Das BVL bekommt den Antrag zugeleitet, sofern Sie es als nationalen Kontaktpunkt ausgewählt haben.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der formalen Prüfung leitet das BVL den Antrag innerhalb der Plattform in die Zuständigkeit der EFSA weiter.
  • Die EFSA übernimmt die wissenschaftliche Prüfung und veröffentlicht Informationen zu eingegangenen Anträgen in wissenschaftlichen Stellungnahmen.
  • Über das Open EFSA Portal können Sie und andere Interessierte den Status der Anträge bis hin zur Veröffentlichung der wissenschaftlichen Stellungnahme verfolgen.
  • Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission.

Bearbeitungsdauer

0 - 4 Woche(n)
- Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihres Antrags auf der Plattform. - Das BVL benötigt in der Regel nicht mehr als 4 Wochen zur ersten Prüfung Ihres Antrages. Rückfragen oder Nachforderungen sowie Ihre Reaktionszeiten können die Dauer beeinflussen. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, leitet das BVL sie an die EFSA weiter.

Frist

Es gibt keine Frist für die Einreichung.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen einen Bescheid reichen Sie direkt bei der zulassenden Stelle ein, also der Europäischen Kommission.

Kurztext

  • Zulassung von Recyclingverfahren für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt gem. Verordnung (EG) Nr. 282/2008
  • relevant für Hersteller von recycelten Kunststoffen für den Kontakt mit Lebensmitteln
  • Recyclingverfahren für die Herstellung von Kunststoffen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln gedacht sind, müssen zugelassen werden
  • Antrag erfolgt ausschließlich elektronisch über die E-Submission Food Chain Platform (ESFC)
  • Ziel: Lebensmittelsicherheit
  • Lebensmittelkontaktmaterialien dürfen keine Bestandteile in Mengen an Lebensmittel abgeben, die 
    • geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden, oder
    • eine unvertretbare Veränderung in der Zusammensetzung von Lebensmitteln oder
    • eine Beeinträchtigung der organoleptischen - also zum Beispiel den Geschmack oder Geruch betreffenden - Eigenschaften von Lebensmitteln herbeiführen.
  • Hersteller von Lebensmittel-Kontaktmaterialien sind für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen verantwortlich
  • Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Kontaktmaterialien gewährleisten
  • der Antrag auf Zulassung von Recyclingverfahren für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt ist ausschließlich über das Online-Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) einzureichen
  • in Deutschland ist Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nationaler Kontaktpunkt 
  • das BVL bestätigt den Eingang Ihrer Unterlagen innerhalb 14 Tagen
  • die European Food Safety Authority (EFSA) prüft die Anträge auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse
  • über die Zulassung eines Recyclingverfahrens für die Herstellung von Kunststoffen für den Kontakt mit Lebensmitteln entscheidet die Europäische Kommission unter Beteiligung der Mitgliedstaaten
  • sollten mit der Zulassung Bedingungen oder Einschränkungen verbunden sein, müssen diese erfüllt werden
  • gibt es neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse, die die Bewertung der Sicherheit des Recyclingverfahrens - in Bezug auf menschliche Gesundheit - muss EU-Kommission sofort informiert werden
  • Kosten: keine
  • Zuständig für die Entgegennahme: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja