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vorgesehen zum Löschen - Statistiken im Baugewerbe Erhebung

Bund 99100043111000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99100043111000

Leistungsbezeichnung

vorgesehen zum Löschen - Statistiken im Baugewerbe Erhebung

Leistungsbezeichnung II

Als Unternehmen im Baugewerbe Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Baugewerbe (Synonym), Bauunternehmen (Synonym), Auskunftspflicht (Synonym), Datenübermittlung (Synonym), Bundesstatistik (Synonym), Baubetriebe (Synonym), Erhebungsportal (Synonym), IDEV (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erhebung (111)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Teaser

Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Baugewerbe bestimmte Daten übermitteln.

Volltext

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das betrifft:

  • Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen - jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
  • Unternehmen des Baugewerbes

Je Betriebs- oder Unternehmensart sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Daten in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Daten zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen übermitteln:

  • die tätigen Personen
  • die Arbeitsstunden
  • die Lohn- und Gehaltssummen
  • den Umsatz
  • die Investitionen
  • den Material- und Wareneingang

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für:

  • Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen - jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
  • Unternehmen des Baugewerbes
     

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
    • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
  • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

Bearbeitungsdauer

Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Bearbeitung des Fragebogens  benötigen Sie je nach Größe  des Unternehmens oder Betriebs in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.
 

Frist

Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. 
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

Kurztext

  • Statistiken im Baugewerbe Erhebung
  • Statistisches Bundesamt fragt Daten bei Betrieben und Unternehmen an.
  • Das betrifft:
    • Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen - jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
    • Unternehmen des Baugewerbes
  • zu angefragten Daten kann gehören:
    • tätigen Personen
    • Arbeitsstunden
    • Lohn- und Gehaltssummen
    • Umsatz
    • Investitionen
    • Material- und Wareneingang
  • Übermittlung per Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und IDEV
  • zuständig: Statistisches Bundesamt (StBA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: ja 

Onlineverfahren möglich: ja 

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein