Anmeldung Auffrischungslehrgang für Prüfer Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
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- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
Fachlich freigegeben am
09.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nummer 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Handlungsgrundlage(n) - In welchen gesetzlichen Regelungen ist die Leistung (einschlägig) geregelt? - Geben Sie die der Leistung zugrundeliegenden Handlungs- und/oder Rechtsgrundlagen an - Kurzbezeichnung des Gesetzes/Richtlinie oder Ähnliches und Abkürzung in Klammern nennen - Wenn möglich, die konkreten Fundstellen benennen (Paragrafen/Artikel) - Fundstellen verlinken, wenn verfügbar (www.gesetze-im-internet.de, www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de, www.eur-lex.europa.eu oder andere amt
Wenn Ihre Prüferberechtigung abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt für einen Auffrischungslehrgang anmelden, um Ihre Prüferberechtigung zu verlängern oder zu erneuern.
Wenn Ihre Prüferberechtigung in den kommenden 12 Monaten abläuft und Sie diese verlängern oder erneuern möchten, müssen Sie an einem Auffrischungslehrgang teilnehmen. Zur Teilnahme am Lehrgang müssen Sie sich vorab anmelden.
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Prüferberechtigung (bei Verlängerung) oder dies gewesen (bei Erneuerung).
Für die Teilnahme an dem Auffrischungslehrgang für Prüferinnen und Prüfer können Sie sich online anmelden:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie die Anmeldung online ab.
- Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
2 - 40 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Ablaufdatum der Prüferberechtigung sowie der Auslastung der Lehrgänge und kann daher im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.
Der Prüfer-Auffrischungslehrgang muss innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Prüferberechtigung absolviert werden.
- Anmeldung Auffrischungslehrgang für Prüfer Entgegennahme
- wenn die Prüferberechtigung abläuft, gibt es die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an einem Auffrischungslehrgang für Prüferinnen und Prüfer anzumelden
- Voraussetzungen:
- Angaben zur Prüferberechtigung und deren Gültigkeit
- Hochladen erforderlicher Unterlagen
- Angabe von Wunschterminen (aus Terminübersicht des Luftfahrt-Bundesamtes) möglich
- Beantragung der Leistung ist kostenlos
- Anmeldung kann von jeder natürlichen oder juristischen Person oder in Vertretung vorgenommen werden
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt