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Zulassung Luftsicherheitsprogramm Änderung ausländische Luftfahrtunternehmen

Bund 99080096011001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080096011001

Leistungsbezeichnung

Zulassung Luftsicherheitsprogramm Änderung ausländische Luftfahrtunternehmen

Leistungsbezeichnung II

Änderung Luftsicherheitsprogramm für ausländisches Luftfahrtunternehmen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Luftsicherheit (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym), ausländisch (Synonym), Änderung (Synonym), Luftsicherheitsbeauftragte (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Luftsicherheitsprogramm (Synonym), Betriebsgenehmigung (Synonym), Luftsicherheitsbeauftragter (Synonym), LSP (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

Verrichtungsdetail

ausländische Luftfahrtunternehmen

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Handlungsgrundlage

§ 9 Abs.2 Ziffer 2 LuftSiG i. V. m. § 9 Abs. 1 S. 2 LuftSiG i. V. m. § 9 Abs. 1. S.1 Nr. 1-6 LuftSiG i. V. m. Art. 13 Abs. 1 VO (EG) Nr.300/2008

Teaser

Wenn Sie als ausländisches Luftfahrtunternehmen Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.

Volltext

Ausländische Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist.

Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend aktualisiert werden, damit es weiterhin gültig und zugelassen ist. Änderungen. die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Änderungen am Luftsicherheitsprogramm sind beispielsweise:

  • neue rechtliche Rahmenbedingungen
  • eine andere Person wird Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
  • Namensänderung des Luftfahrtunternehmens
  • Änderungen, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen
  • Änderungen, die die Luftsicherheitsbeauftragten betreffen oder die Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten
  • sonstige Änderungen

Änderungen neuer Verfahren dürfen Sie erst nach Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt umsetzen.

Abhängig von der Änderung ist diese zeitlich befristet oder wird dauerhaft Bestandteil des Luftsicherheitsprogramms.

Erforderliche Unterlagen

bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen:

  • Luftsicherheitsprogramm

bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten:

  • Verpflichtungserklärung
  • Nachweise für neue Vertretende des Luftfahrtunternehmens

bei sonstigen Änderungen:

  • Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein Luftsicherheitsprogramm und eine gültige Betriebsgenehmigung
  • Sie stellen den Antrag
    • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • in Vertretung

Kosten

Gebühr: 100€ - 1.000€
Die Kosten sind abhängig von den inhaltlichen Änderungen.

Verfahrensablauf

Um die Änderung am Luftsicherheitsprogramms zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das ELSTER-Unternehmenskonto).
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft die beantragte Änderung am Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten ab.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

1 - 6 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Kurztext

  • Zulassung Luftsicherheitsprogramm Änderung ausländische Luftfahrtunternehmen
  • alle Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm eines Luftfahrtunternehmens betreffen, sind fortlaufend an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu melden, zum Beispiel
    • neue rechtliche Rahmenbedingungen
    • eine andere Person wird Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • Namensänderung des Luftfahrtunternehmens
    • Änderungen, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen
    • Änderungen, die die Luftsicherheitsbeauftragten betreffen oder die Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten
    • sonstige Änderungen
  • Antrag beim LBA, inklusive:
    • Angaben zu den Änderungen
    • erforderliche Unterlagen
  • Antrag durch:
    • Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • Vertretung
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden