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Zulassung Luftsicherheitsprogramm Änderung deutsche Luftfahrtunternehmen

Bund 99080096011002 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080096011002

Leistungsbezeichnung

Zulassung Luftsicherheitsprogramm Änderung deutsche Luftfahrtunternehmen

Leistungsbezeichnung II

Änderung Luftsicherheitsprogramm für deutsches Luftfahrtunternehmen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Luftfahrzeug (Synonym), Betriebsgenehmigung (Synonym), Deutsch (Synonym), Deutschland (Synonym), Luftsicherheitsprogramm (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Luftsicherheitsbeauftragte (Synonym), LSP (Synonym), Luftsicherheit (Synonym), Luftsicherheitsbeauftragter (Synonym), Änderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

Verrichtungsdetail

deutsche Luftfahrtunternehmen

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmens Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.

Volltext

Deutsche Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist.

Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend aktualisiert werden, damit es weiterhin gültig und zugelassen ist. Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Änderungen am Luftsicherheitsprogramm sind beispielsweise:

  • neue rechtliche Rahmenbedingungen
  • eine andere Person wird Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
  • Namensänderung des Luftfahrtunternehmens
  • Änderungen, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen
  • Änderungen die die Luftsicherheitsbeauftragten betreffen oder die Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten
  • sonstige Änderungen

Änderungen neuer Verfahren dürfen Sie erst nach Zulassung durch das LBA umsetzen.

Abhängig von der Änderung ist diese zeitlich befristet oder wird dauerhaft Bestandteil des Luftsicherheitsprogramms.

Erforderliche Unterlagen

bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen:

  • Luftsicherheitsprogramm

bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten:

  • Verpflichtungserklärung
  • Nachweise für Luftsicherheitsbeauftragte oder neue Vertretende des Luftfahrtunternehmens
  • Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Schulungsbescheinigung
  • Nachweise absolvierter Fortbildungen

bei sonstigen Änderungen:

  • Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein Luftsicherheitsprogramm und eine gültige Betriebsgenehmigung
  • Sie stellen den Antrag
    • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • in Vertretung

Kosten

Gebühr: 100€ - 1.000€
Die Gebühr ist abhängig von den inhaltlichen Änderungen.

Verfahrensablauf

Um die Änderung am Luftsicherheitsprogramm zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das ELSTER-Unternehmenskonto.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA übersenden.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft die beantragte Änderung am Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit den Luftsicherheitsbeauftragten ab.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

2 - 6 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Kurztext

  • Zulassung Luftsicherheitsprogramm Änderung deutsche Luftfahrtunternehmen
  • alle Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, sind fortlaufend an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu melden, zum Beispiel
    • neue rechtliche Rahmenbedingungen
    • eine andere Person wird Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • Namensänderung des Luftfahrtunternehmens
    • Änderungen, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen
    • Änderungen, die die Luftsicherheitsbeauftragten betreffen oder die Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten
    • sonstige Änderungen
  • Antrag beim LBA, inklusive:
    • Angaben zu den Änderungen
    • erforderliche Unterlagen
  • Antrag durch:
    • Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • Vertretung
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden