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Anerkennung als Prüfstelle für die Erteilung einer Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten Ausstellung

Bund 99080130012000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080130012000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Prüfstelle für die Erteilung einer Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Benennung als Prüfstelle (PSfF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Drohnenprüfung (Synonym), Betriebskategorie offen (Synonym), Luftverkehrsgesetz (Synonym), Unmanned Aircraft System (Synonym), UAS (Synonym), Specific category (Synonym), Fernpilotin (Synonym), Fernpiloten-Zeugnis STS (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), Spezielle Kategorie (Synonym), Benennung (Synonym), Fernpilot (Synonym), Betriebskategorie speziell (Synonym), Ferngesteuerter Flugkörper (Synonym), offene Kategorie (Synonym), Drohne (Synonym), UAS-Betreiber (Synonym), Prüfstelle (Synonym), LBA (Synonym), e-ID (Synonym), Standardszenarien (Synonym), Drohnenführerschein (Synonym), Flugmodell (Synonym), Fernpiloten-Zeugnis A2 (Synonym), Luftverkehrs-Ordnung (Synonym), Unbemanntes Luftfahrzeug (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten anbieten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Volltext

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benennt Prüfstellen, die Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten der offenen Kategorie (A2) und der speziellen Kategorie (STS) durchführen dürfen. Die Benennung Ihrer Organisation oder Ihres Einzelunternehmens als Prüfstelle können Sie beim LBA beantragen.

Sie können sich als Prüfstelle für eine Prüfungskategorie, also entweder A2 oder STS, oder für beide benennen lassen.

Die Benennung als Prüfstelle ist jeweils auf 2 Jahre befristet.

Neben dem Erstantrag auf Benennung können Sie beim LBA auch beantragen:

  • Änderungen an Ihrer Benennung als Prüfstelle
  • Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag
  • Anlage 1 Qualifiziertes Personal sowie dazugehörige Anlagen. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Nachweis zum Besitzverhältnis der Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag oder Grundbucheintrag
  • Falls Sie weitere Betriebsstätten nutzen: Anlage 2 Weitere Betriebsstätten. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Managementhandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige Anlagen
  • Prüfliste zum Managementhandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Ausbildungshandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige Anlagen
  • Prüfliste zum Ausbildungshandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Prüfungsfragenkatalog

Bei Änderungen an der aktuellen Benennung hängt es von der Art der Änderungen ab, ob Nachweise nötig sind.

Bei einer Verlängerung der Benennung benötigt das LBA keine Nachweise. Wenn Sie jedoch mit Ihrer Verlängerung auch Änderungen beantragen, können Nachweise zu den Änderungen erforderlich sein.

Voraussetzungen

  • Sie beantragen die Benennung als Prüfstelle als
    • Organisation oder
    • Einzelunternehmen.
  • Als natürliche Person können Sie die Benennung nicht beantragen.

Kosten

Gebühr: 35€ - 525€
Gebühr für Änderung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Mehr erfahren
Gebühr: 1.000€ - 3.500€
Gebühr für Erstantrag auf Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Mehr erfahren
Abgabe: 500€ - 2.000€
Gebühr für Verlängerung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Sie können die Benennung als Prüfstelle online beantragen.

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • einen Genehmigungsbescheid mit Zeugnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

3 - 24 Monat(e)

Frist

Antragsfrist: 1 Monat(e)
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle frühestens 6 Monate und spätestens 90 Tage vor Ablauf Ihrer Benennung.
Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)

Für das Beantragen einer Benennung als Prüfstelle besteht keine Frist. Beachten Sie jedoch die Bearbeitungsdauer.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Anerkennung als Prüfstelle für die Erteilung einer Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten Ausstellung
  • Für Prüfstellen, die
    • Theorieprüfungen und
    • Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten
  • der offenen Kategorie (A2) und der speziellen Kategorie (STS) durchführen,
  • Prüfstellen werden vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannt.
  • Organisationen und Einzelunternehmen können die Benennung als Prüfstelle beim LBA beantragen.
  • Beantragung per Online-Formular
  • erforderliche Unterlagen:
  • Online-Antrag
    • Anlage 1 Qualifiziertes Personal
    • Nachweis Besitzverhältnis der Hauptbetriebsstätte sowie gegebenenfalls Anlage 2 Weitere Betriebsstätten
    • Managementhandbuch
    • Prüfliste zum Managementhandbuch
    • Ausbildungshandbuch
    • Prüfliste zum Ausbildungshandbuch
    • Prüfungsfragenkatalog
  • Über das Online-Formular auch möglich:
    • Änderung der Benennung
    • Verlängerung der Benennung
  • Kosten:
    • Erstantrag: 1.000 - 3.500 EUR
    • Änderung: 35,00 - 525,00 EUR
    • Verlängerung: 500,00 - 2.000,00 EUR
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden