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Änderungen des technischen Geschäftsplans für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind Genehmigung

Bund 99142058006000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99142058006000

Leistungsbezeichnung

Änderungen des technischen Geschäftsplans für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung beantragen für Änderung technischer Geschäftspläne für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Lebensversicherung (Synonym), Altbestand (Synonym), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (Synonym), Technischer Geschäftsplan (Synonym), Erstversicherungsunternehmen (Synonym), Versicherungsaufsicht (Synonym), Lebensversicherungsverträge (Synonym), VVaG (Synonym), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Synonym), Geschäftsplan (Synonym), Versicherungsunternehmen (Synonym), BaFin (Synonym), Versicherungsaufsichtsgesetz (Synonym), Altbestände (Synonym), Versicherungswesen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Genehmigung (6)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Teaser

Sie stehen als Lebensversicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und möchten einen technischen Geschäftsplan für Altbestände von Lebensversicherungsverträgen ändern? Dann müssen Sie dafür die Genehmigung der BaFin beantragen.

Volltext

Für Lebensversicherungsverträge eines unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ste-henden Lebensversicherungsunternehmens, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossenen wurden, gelten die damals geltenden und genehmigten Geschäftspläne fort (Altbestand).

Sobald Sie diese technischen Geschäftspläne ändern möchten, müssen Sie die Änderungen erneut von der BaFin prüfen und genehmigen lassen. Erst dann dürfen sie in ihrer neuen Fassung in Kraft treten.

Der technische Geschäftsplan enthält unter anderem Angaben zu

  • den Grundsätzen für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie
  • den verwendeten mathematischen Formeln und anderen Berechnungsgrundlagen.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung von Änderungen des technischen Geschäftsplans
  • geänderter technischer Geschäftsplan mit Kenntlichmachung der Änderungen
     

Voraussetzungen

Ihr Lebensversicherungsunternehmen 

  • ist keine Pensionskasse und keine Sterbekasse, 
  • wird von der BaFin beaufsichtigt und
  • möchte die Genehmigung einer Änderung eines technischen Geschäftsplans für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind, beantragen. 

Kosten

Gebühr: 2.226€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Eine Genehmigung für einen geänderten Geschäftsplan für Lebensversicherungsverträge eines Altbestands können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
  • Um für das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden. 
  • Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem "Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht".
  • Wählen Sie das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" - Präfix (GPLV) aus, laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
  • Nach Eingang Ihrer Einreichung prüft die BaFin, ob Ihre Unterlagen vollständig und genehmigungsfähig sind. 
  • Sie erhalten elektronisch oder per Post einen Bescheid über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Monat(e)

Frist

Es gibt keine Frist. Die geänderten technischen Geschäftspläne dürfen erst nach Genehmigung in Kraft treten.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage
     

Kurztext

  • Änderungen des technischen Geschäftsplans für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind Genehmigung
  • Lebensversicherungsunternehmen müssen geänderte technische Geschäftspläne von Altbeständen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen
  • technische Geschäftspläne enthalten
    • Grundsätze für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen
    • mathematische Formeln und andere Berechnungsgrundlagen
  • Beantragung über Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin
  • Kosten: 2.226 EUR
  • zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei unter Bundesaufsicht stehenden Lebensversi-cherungsunternehmen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden