Änderungen des technischen Geschäftsplans für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind Genehmigung
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Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Sie stehen als Lebensversicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und möchten einen technischen Geschäftsplan für Altbestände von Lebensversicherungsverträgen ändern? Dann müssen Sie dafür die Genehmigung der BaFin beantragen.
Für Lebensversicherungsverträge eines unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ste-henden Lebensversicherungsunternehmens, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossenen wurden, gelten die damals geltenden und genehmigten Geschäftspläne fort (Altbestand).
Sobald Sie diese technischen Geschäftspläne ändern möchten, müssen Sie die Änderungen erneut von der BaFin prüfen und genehmigen lassen. Erst dann dürfen sie in ihrer neuen Fassung in Kraft treten.
Der technische Geschäftsplan enthält unter anderem Angaben zu
- den Grundsätzen für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie
- den verwendeten mathematischen Formeln und anderen Berechnungsgrundlagen.
- Antrag auf Genehmigung von Änderungen des technischen Geschäftsplans
- geänderter technischer Geschäftsplan mit Kenntlichmachung der Änderungen
Ihr Lebensversicherungsunternehmen
- ist keine Pensionskasse und keine Sterbekasse,
- wird von der BaFin beaufsichtigt und
- möchte die Genehmigung einer Änderung eines technischen Geschäftsplans für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind, beantragen.
Eine Genehmigung für einen geänderten Geschäftsplan für Lebensversicherungsverträge eines Altbestands können Sie online beantragen:
- Rufen Sie die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
- Um für das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden.
- Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem "Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht".
- Wählen Sie das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" - Präfix (GPLV) aus, laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
- Nach Eingang Ihrer Einreichung prüft die BaFin, ob Ihre Unterlagen vollständig und genehmigungsfähig sind.
- Sie erhalten elektronisch oder per Post einen Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine Frist. Die geänderten technischen Geschäftspläne dürfen erst nach Genehmigung in Kraft treten.
- Allgemeine Informationen zur Versicherungsaufsicht auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Benutzerhandbuch zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) auf der Internetseite der BaFin
- Infoblatt MVP Portal - Fachverfahren Versicherungsaufsicht" auf der Internetseite der BaFin
- Änderungen des technischen Geschäftsplans für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind Genehmigung
- Lebensversicherungsunternehmen müssen geänderte technische Geschäftspläne von Altbeständen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen
- technische Geschäftspläne enthalten
- Grundsätze für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen
- mathematische Formeln und andere Berechnungsgrundlagen
- Beantragung über Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin
- Kosten: 2.226 EUR
- zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei unter Bundesaufsicht stehenden Lebensversi-cherungsunternehmen