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Zulassung von Aufzügen und öffentlichen Versammlungen im befriedeten Bezirk Erteilung

Bund 99030024001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030024001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung von Aufzügen und öffentlichen Versammlungen im befriedeten Bezirk Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung von Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel im befriedeten Bezirk beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Versammlungen (Synonym), Deutscher Bundestag (Synonym), Demonstrationen (Synonym), Aufzüge (Synonym), Bundesrat (Synonym), Bundesverfassungsgericht (Synonym), Befriedeter Bezirk (Synonym), Versammlungsfreiheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung in der Nähe des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder des Bundesverfassungsgerichtes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Volltext

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug im sogenannten befriedeten Bezirk des Bundes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). 
Der befriedete Bezirk ist die örtliche Abgrenzung rund um den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht. Durch den befriedeten Bezirk wird sichergestellt, dass die obersten Einrichtungen des Staates ihrer Arbeits- und Funktionsfähigkeit ohne Beeinträchtigungen von außen nachgehen können. Deswegen ist die Versammlungsfreiheit in diesen Bereichen beschränkt. 
Diese Beschränkung wird aufgehoben, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeit und des Zugangs zu den Gebäuden der Verfassungsorgane ausgeschlossen wird. Das ist in der Regel in der sitzungsfreien Zeit des Bundestags der Fall. 
Spontanversammlungen sind verboten.

Erforderliche Unterlagen

-    Antrag mit Angaben zu: 

  • Name und Anschrift sowie Kontaktadresse der Antragstellenden und Verantwortlichen
  • Datum und Uhrzeit und gegebenenfalls Dauer der Versammlung/Aufzuges
  • genaue Örtlichkeit der Versammlung oder Verlauf des Aufzuges
  • Thema
  • Hilfsmittel, die benutzt werden sollen
  • Anzahl der erwarteten Teilnehmenden

Voraussetzungen

keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Versammlung oder den Aufzug im befriedeten Bezirk online oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax beim BMI. 
Zusätzlich stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Versammlungsbehörde des Landes Berlin oder Baden-Württemberg.

Online-Antrag: 
-    Rufen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BMI auf. Das Onlineformular leitet Sie durch die erforderlichen Angaben 
-    Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn online ab 
-    Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
-    Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
-    Sie erhalten einen Bescheid. 

Antrag per Post oder Fax: 
-    Laden Sie das Formular auf der Internetseite des BMI herunter. Drucken Sie das Formular aus und füllen es aus. 
-    Scannen Sie das Formular ein und schicken Sie es per E-Mail an das BMI. Alternativ können Sie das Formular per Post oder per Fax an das BMI schicken.
-    Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
-    Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
-    Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

1 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 7 Tag(e)
Sie müssen den Antrag spätestens 7 Tage vor der Versammlung oder dem Aufzug beim BMI einreichen.

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:     
-    Sie müssen die Versammlung zusätzlich bei den zuständigen Behörden des Landes Berlin oder der Stadt Karlsruhe beantragen.
 

Rechtsbehelf

-    Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

-    Zulassung von Aufzügen und öffentlichen Versammlungen im befriedeten Bezirk Erteilung
-    für Versammlungen und Demonstrationen im sogenannten befriedeten Bezirk ist Genehmigung erforderlich
-    befriedeter Bezirk ist die örtliche Abgrenzung rund um die Verfassungsorgane des Bundes Deutscher Bundestag, Bundesrat sowie Bundesverfassungsgericht
-    Genehmigung kann online oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax beantragt werden
-    Frist: Antrag muss spätestens 7 Tage vor geplanter Versammlung oder Aufzug gestellt werden
-    Genehmigung ist kostenlos
-    zuständig: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja