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Anrechnung von Kenntnissen für Inhaber einer ICAO-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung aus einem Drittland (Befreiung von der Ausbildung) Erteilung

Bund 99080153001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080153001000

Leistungsbezeichnung

Anrechnung von Kenntnissen für Inhaber einer ICAO-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung aus einem Drittland (Befreiung von der Ausbildung) Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von Ausbildungspflicht aufgrund einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspilotinnen oder -piloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

ICAO (Synonym), ICAO-Lizenz (Synonym), Ausbildungserleichterungen (Synonym), Ausbildung (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), ICAO-Drittstaaten-Lizenz (Synonym), Europäische Agentur für Flugsicherheit (Synonym), LBA (Synonym), Luftfahrtpersonal (Synonym), Pilot (Synonym), Pilotin (Synonym), Befreiung Ausbildungspflicht (Synonym), EASA (Synonym), Verkehrspilotin (Synonym), fliegendes Personal (Synonym), Verkehrspilot (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie können sich von der Ausbildungspflicht für Verkehrspilotinnen oder -piloten befreien lassen, wenn Sie eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) mit einer gültigen Musterberechtigung für die ATPL-Prüfung besitzen. 

Volltext

Um erstmalig eine Verkehrspilotenlizenz nach den Regularien der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu erwerben, müssen Sie dafür eine Ausbildung bei einer Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) mit einem individuellen Ausbildungsprogramm absolvieren, das vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt wurde.

Sie können sich jedoch von der vorgeschriebenen Pflicht befreien lassen, eine theoretische und praktische Ausbildung zu absolvieren, wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspilotinnen oder -piloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung für die ATPL-Prüfung sind. ICAO steht dabei für International Civil Aviation Organization und ATPL für Airline Transport Pilot Licence.

Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim LBA beantragen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • bei Vertretung: Vollmacht 
  • Teil-FCL-Lizenz wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Nachweis über Flugerfahrung
  • vorhandene ICAO-Drittstaaten-Lizenz
     

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine ICAO-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL), die von einem EU-Drittstaat ausgestellt wurde.
  • Diese Lizenz muss eine gültige Musterberechtigung für das Luftfahrzeug umfassen, das für die ATPL-Praxisprüfung verwendet werden soll.
     

Kosten

Gebühr: 60€ - 180€
Gebühr für Antrag auf Befreiung von der Ausbildungspflicht für Verkehrspilotinnen oder -piloten
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Die Genehmigung für die Ausbildungsbefreiung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
     

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Sie können die Ausbildungsbefreiung jederzeit vor dem Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung beantragen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • für Verkehrspilotenlizenz nach den Regularien der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ist Ausbildung notwendig
  • Inhaber einer IACO-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung können eine Ausbildungsbefreiung beantragen
  • Genehmigung beantragen über Luftfahrt-Bundesamt (LBA) 
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden