Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anrechnung von Kenntnissen für Inhaber einer ICAO-Lizenz aus einem Drittland (Ausbildungserleichterungen) Erteilung

Bund 99080154001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080154001000

Leistungsbezeichnung

Anrechnung von Kenntnissen für Inhaber einer ICAO-Lizenz aus einem Drittland (Ausbildungserleichterungen) Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Ausbildungserleichterungen für Inhaberinnen und Inhaber von ICAO-Lizenzen aus Drittstaaten in individuellen Ausbildungsprogrammen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Ausbildung (Synonym), ICAO-Lizenz (Synonym), individuelle Ausbildungsprogramme (Synonym), ICAO-Drittstaaten-Lizenz (Synonym), ICAO (Synonym), fliegendes Personal (Synonym), Pilot (Synonym), Luftfahrtpersonal (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), Pilotin (Synonym), LBA (Synonym), Ausbildungserleichterungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie möchten eine Ausbildung im Bereich Luftfahrpersonal beginnen und besitzen bereits eine ICAO-Lizenz aus einem Drittland? Dann können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Ausbildungserleichterung beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie gegebenenfalls Ausbildungserleichterungen in Anspruch nehmen, insofern Sie eine ICAO-Lizenz (ICAO) aus einem Drittland besitzen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen müssen.

Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.

Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz besitzen. Für die Antragstellung können Sie sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • bei Vertretung: Vollmacht
  • Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Ausbildungsprogramm
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • Nachweis über Flugerfahrung
  • vorhandene ICAO-Drittstaaten-Lizenz
     

Voraussetzungen

  • Sie dürfen die Ausbildung nur mit einem genehmigten, individuellen Ausbildungsprogramm beginnen.
  • Sie besitzen eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz.
     

Kosten

Gebühr: 60€ - 180€
Gebühr für Antrag auf Ausbildungserleichterung aufgrund des Besitzes von ICAO-Drittstaaten-Lizenzen
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Die Genehmigung für die Ausbildungserleichterung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
     

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Sie können die Ausbildungserleichterung für individuelle Ausbildungsprogramme jederzeit vor dem Beginn der Ausbildung beantragen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Auszubildende im Bereich Luftfahrtpersonal können mit Besitz einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz eine Ausbildungserleichterung beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen
  • notwendig: individuelles Ausbildungsprogramm genehmigt durch LBA
  • Vertretung durch ATO oder Dritte mit Vollmacht möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden