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Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen für Pilotenlizenzen (Ausbildungserleichterungen) Erteilung

Bund 99080155001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080155001000

Leistungsbezeichnung

Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen für Pilotenlizenzen (Ausbildungserleichterungen) Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Individuelles Ausbildungsprogramm mit Erleichterungen für (ehemalige) Inhabende einer militärischen Pilotenlizenz aus Deutschland beantragen.

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Ausbildungswechsel (Synonym), individuelle Ausbildungsprogramme (Synonym), Ausbildung (Synonym), Luftfahrtpersonal (Synonym), Militärdienst (Synonym), fliegendes Personal (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), LBA (Synonym), Ausbildungserleichterungen (Synonym), militärische Lizenz (Synonym), Pilotenlizenz (Synonym), Ausbildungserleichterung (Synonym), zertifizierte Ausbildungsprogramme (Synonym), Pilotin (Synonym), Pilot (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie möchten eine Ausbildung im Bereich Luftfahrpersonal beginnen und besitzen oder besaßen bereits eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland? Dann können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Ausbildungserleichterung beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie eine Ausbildungserleichterung in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland besitzen oder besessen haben. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization,ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.

Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine militärische Pilotenlizenz besitzen oder besessen haben. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Vertretung: Vollmacht 
  • Teil-FCL Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Ausbildungsprogramm
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • militärisches Beiblatt
  • Bestätigung des Luftfahrtamts der Bundeswehr über die im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten

Voraussetzungen

  • Sie besitzen oder besaßen eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland.
  • Die neue ATO kann ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen. 

Kosten

Gebühr: 60€ - 180€
Gebühr für Antrag auf Ausbildungserleichterung (militärische Lizenzen)
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Die Genehmigung für die Ausbildungserleichterung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags. 
     

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Sie können die Ausbildungserleichterung für individuelle Ausbildungsprogramm jederzeit vor dem Beginn der Ausbildung beantragen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Auszubildende im Bereich Luftfahrtpersonal können Genehmigungen für Ausbildungserleichterungen erhalten, wenn Sie eine militärische Pilotenlizenz besitzen 
  • Genehmigung beantragen über Luftfahrt-Bundesamt (LBA) 
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden