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Verwendung des Bundesadlers Genehmigung

Bund 99062001006000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99062001006000

Leistungsbezeichnung

Verwendung des Bundesadlers Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers erhalten

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Bundesflagge (Synonym), Flagge (Synonym), Bundesverwaltungsamt (Synonym), Erlaubnis zur Herstellung des Bundessiegels (Synonym), Bundesadler (Synonym), Hoheitszeichen (Synonym), BVA (Synonym), großes Bundessiegel (Synonym), Bundesdienstflagge (Synonym), Wappen (Synonym), Herstellungserlaubnis (Synonym), Bundesschild (Synonym), kleines Bundessiegel (Synonym), Dienstflagge (Synonym), Bundesfarben (Synonym), Herstellung des großen Bundessiegels (Synonym), Bundesbehörden (Synonym), Herstellungsberechtigung (Synonym), Münzen (Synonym), Bundeswappen (Synonym), Sportkleidung (Synonym), OWiG (Synonym), Adler (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Genehmigung (6)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Teaser

Wenn Sie eine Darstellung des Bundesadlers verwenden möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. 

Volltext

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine obere Bundesbehörde und ist für die Genehmigung der Verwendung des Bundesadlers zuständig.

Staatliche Hoheitszeichen wie Bundesadler, Bundeswappen und Bundesdienstflagge dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden. Dies gilt auch für Bundesadlerdarstellungen (zum Beispiel Wappen, Wappenteile und Flaggen), die diesen zum Verwechseln ähnlich sind. Für die Landeswappen der Bundesländer ist das Bundesverwaltungsamt nicht zuständig. Ob eine Nutzung erlaubt ist, können Sie bei den jeweiligen Innenministerien der Länder in Erfahrung bringen.

In der Regel wird die Verwendung der Hoheitszeichen für Sie als Privatperson, Firma oder Verein nicht gestattet. Fragen Sie gerne nach, falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Ihre (beabsichtige) Verwendung des Bundesadlers, Bundeswappens oder der Bundesdienstflagge erlaubt ist. Entwürfe können Sie beim folgenden Formular einfach anhängen und prüfen lassen.

Sofern Sie den Eindruck haben, dass Hoheitszeichen des Bundes missbräuchlich verwendet werden, können Sie dies gerne beim BVA unter hoheitszeichen@bva.bund.de melden.
Benötigen Sie eine Genehmigung zur Herstellung des großen und des kleinen Bundessiegels und möchten in das Anschriftenverzeichnis der herstellungsberechtigten Unternehmen aufgenommen werden, kann eine Genehmigung schriftlich oder per E-Mail unter hoheitszeichen@bva.bund.de beantragt werden.

Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in den Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge gestaltet und zeigt auf einem gold-gelben, unten spitz zulaufenden Wappenschild den schwarzen Bundesadler.

Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) enthält die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge und darauf den sogenannten Bundesschild. Im Gegensatz zum Bundeswappen handelt es sich hierbei um ein Halbrundschild und der Adler ist etwas anders gezeichnet. Der Bundesschild wird auf der Bundesdienstflagge, auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Angaben zur Identitätsfeststellung
    • bei natürlichen Personen:
      • den Familien- und Vornamen, Titel sowie
      • die Anschrift
    • bei juristischen Personen:
      • zusätzlich den Namen des Unternehmens sowie gegebenenfalls Anschrift des Sitzes
  • Kontaktdaten:
    • Telefonnummer und
    • E-Mail-Adresse.
  • Beschreibung des Verwendungsziels

Voraussetzungen

Aufgrund der Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen kann an dieser Stelle aus Platzgründen leider nicht auf einzelne Voraussetzungen für eine Genehmigung eingegangen werden. Für detaillierte Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) auf.

Kosten

Hinweis: Bei unbefugter Verwendung der staatlichen Hoheitszeichen kann ein Bußgeld von bis zu EUR 1.000 erhoben werden.

Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Stellen Sie schriftlich einen formlosen Antrag beim BVA.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wird Ihnen das BVA schriftlich per E-Mail oder postalisch eine Antwort zukommen lassen.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wird Ihnen das BVA schriftlich per E-Mail oder postalisch eine Antwort zukommen lassen.

Bearbeitungsdauer

für die Bearbeitung des Antrags: 1 bis 3 Wochen

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsrechtliche Klage

Kurztext

  • Verwendung des Bundesadlers Genehmigung
  • staatliche Hoheitszeichen: Bundesadler, Bundeswappen und Dienstflagge des Bundes
  • Verwendung nur durch Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken
  • gilt auch für Teile von Wappen oder Flaggen oder solche, die diesen zum Verwechseln ähnlich sind
  • für Verwendung: Genehmigung erforderlich
  • Missbrauch der staatlichen Hoheitszeichen ist eine Ordnungswidrigkeit
  • Auskunft durch: Bundesverwaltungsamt (BVA)
  • Beantragung über: Antrag muss schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) gestellt werden
  • zuständig: Bundesverwaltungsamt (BVA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein