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Als Einzelkaufmann anmelden

Hessen 99057001060003, 99057001060003 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060003, 99057001060003

Leistungsbezeichnung

Als Einzelkaufmann anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

HGB (Synonym), Handelsregister (Synonym), Kaufmann (Synonym), Handelsgehilfe (Synonym), Vertreter (Synonym), Handelsregistereintragung (Synonym), Eintragung Kaufmann (Synonym), Handelsregisternummer (Synonym), Händler (Synonym), Eintrag Handelsregister (Synonym), Lieferant (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handelsregister (057)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

als Einzelkaufmann

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2019

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind nach § 29 HGB und § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV) verpflichtet

  • Ihre Firma,
  • den Ort ,
  • die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung,
  • Vorname,
  • Nachname und
  • Ihr Geburtsdatum anzugeben.

Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

Die Anmeldung ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1 Handelsgesetzbuch).
Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie vom Gericht eine Eintragungsnachricht. 

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Kosten des Verfahrens hängen vom sogenannten Geschäftswert ab. Die Gebühren für die Anmeldung, Eintragung und Veröffentlichung eines eingetragenen Kaufmanns betragen zurzeit rund 200.- Euro.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister hat bei dem Gericht zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Kaufmanns befindet.

Die Führung des Handelsregisters ist in Hessen auf die Amtsgerichte
 
Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden

konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns befindet.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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