Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten
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Begriffe im Kontext
sperren (Synonym), Perso (Synonym), Perser (Synonym), digitale Unterschrift (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), neu (Synonym), qualifizierte elektronische Signatur (Synonym), PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), ePA (Synonym), nPA (Synonym), elektronische Unterschrift (Synonym)
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Weiterführende Informationen: